Corona-Impfstoff von AstraZeneca kann EU-weit eingesetzt werden

Symbolbild: Spritze mit medizinischem Stoff/Impfung
Symbolbild: Spritze mit medizinischem Stoff/Impfung

Im Kampf gegen das Coronavirus können in der Europäischen Union (EU) nun drei Impfstoffe eingesetzt werden: Die EU-Kommission erteilte am Freitagabend die Zulassung für das Vakzin des britisch-schwedischen Herstellers AstraZeneca, nachdem die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) zuvor die bedingte Marktzulassung für alle ab 18 Jahren empfohlen hatte. Die deutsche Impfkomission sprach sich allerdings dafür aus, das Mittel nur an Menschen bis 64 Jahre zu verabreichen. Die EU erhöhte zugleich den Druck auf AstraZeneca, die vertraglich vereinbarten Liefermengen bereitzustellen.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen verkündete die Zulassung im Kurzbotschaftendienst Twitter. Die EMA hatte zuvor betont, dass es noch nicht ausreichend Ergebnisse über die Wirksamkeit des AstraZeneca-Vakzins bei Über-55-Jährigen gebe. Nach Ansicht der EMA-Forscher könne das Vakzin aber auch bei Älteren verwendet werden.

Der Hersteller sah sich damit in seiner Auffassung bestätigt, dass sein Vakzin auch in dieser Altersklasse wirksam ist. Das Mittel sei „nicht nur effektiv und gut verträglich, sondern auch einfach zu verabreichen“, erklärte AstraZeneca.

In Deutschland kommt der Impfstoff bei Älteren aber wohl vorerst nicht zum Einsatz. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfahl im Gegensatz zur EMA-Entscheidung die Anwendung nur für Menschen im Alter von 18 bis 64 Jahre. Laut Stiko liegen für die Beurteilung der Impfeffektivität bei älteren Menschen bisher keine ausreichenden Daten vor.

Von der Leyen äußerte sich auch zum Lieferstreit mit AstraZeneca: „Ich erwarte, dass das Unternehmen die 400 Millionen Dosen wie vereinbart liefert“, schrieb sie auf Twitter. Die Kommission hatte in dem Streit zuvor die Gangart verschärft und eine redigierte Fassung des Liefervertrags mit dem Konzern veröffentlicht. Brüssel hofft so, im Streit mit dem Hersteller dessen Fehlverhalten zu belegen. 

AstraZeneca hatte vergangene Woche angekündigt, der EU zunächst deutlich weniger Impfstoff zu liefern als vorgesehen. Unternehmens-Chef Pascal Soriot begründete dies unter anderem damit, dass sein Unternehmen sich nicht zu festen Liefermengen verpflichtet habe. Im Rahmen einer sogenannten Best-Effort-Klausel sei lediglich zugesichert worden, das Unternehmen werde sein „Bestes“ geben.

In dem von der Kommission veröffentlichten Dokument ist tatsächlich mehrmals von „besten vernünftigen Bemühungen“ die Rede. Nach Angaben von der Leyens galten diese Klauseln jedoch nur so lange, wie das Vakzin sich noch in der Entwicklung befand. 

Brüssel stört besonders, dass Großbritannien und andere Nicht-EU-Länder offenbar weiterhin ungekürzte Mengen erhalten sollen. Soriot begründete dies damit, dass die EU ihren Liefervertrag drei Monate später abgeschlossen habe als Großbritannien.

Vor dem Hintergrund des Streits brachte die EU am Freitag Exportkontrollen für Corona-Impfstoffe auf den Weg. Die Kommission habe eine entsprechende „Ausfuhrgenehmigungspflicht“ beschlossen, sagte der für Außenhandel zuständige Kommissionsvize Valdis Dombrovskis. Alle Pharmakonzerne, die mit der EU Lieferverträge über Corona-Impfstoffe abgeschlossen haben, müssen demnach künftige und bereits getätigte Lieferungen an Drittstaaten in Brüssel melden.

Derweil rückte ein vierter Impfstoff für die EU näher. Die EMA erklärte, sie erwarte in Kürze einen Zulassungsantrag des US-Konzerns Johnson & Johnson für dessen Impfstoffkandidaten. Das Unternehmen hatte zuvor erklärt, sein Vakzin erreiche eine durchschnittliche Wirksamkeit von 66 Prozent. Schwere Erkrankungen vermeide der Impfstoff zu 85 Prozent.

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