„Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen“

Deutsches Grundgesetz
Deutsches Grundgesetz

Lange hat die große Koalition um eine Einigung über Kinderrechte im Grundgesetz gerungen, jetzt hat das Bundeskabinett eine Kompromissformulierung verabschiedet. Zur Einführung des neuen Grundgesetzartikels sind Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat erforderlich – die aber wegen der Bedenken der Grünen bislang nicht in Sicht sind.

In Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes heißt es bislang: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ 

Daran soll nun angefügt werden: „Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“

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