Die niedersächsische Landesbeauftragte für Datenschutz hat eine Geldbuße über 10,4 Millionen Euro gegen den Computerhändler notebooksbilliger.de wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verhängt. Das Unternehmen habe über mindestens zwei Jahre seine Beschäftigten per Video überwacht, ohne dass dafür eine Rechtsgrundlage vorgelegen habe, erklärte die Behörde am Freitag zur Begründung. Die unzulässigen Kameras hätten unter anderem Arbeitsplätze, Verkaufsräume, Lager und Aufenthaltsbereiche erfasst, auch Kunden seien betroffen gewesen, da einige Kameras auf Sitzgelegenheiten im Verkaufsraum gerichtet gewesen seien.
„Wir haben es hier mit einem schwerwiegenden Fall der Videoüberwachung im Betrieb zu tun“, erklärte die Datenschutzbeauftragte Barbara Thiel. „Unternehmen müssen verstehen, dass sie mit einer solch intensiven Videoüberwachung massiv gegen die Rechte ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstoßen.“
Notebooksbilliger.de kritisierte das Bußgeld als „völlig unverhältnismäßig“. Dieses stehe „in keiner Relation zur Größe und Finanzkraft des Unternehmens sowie zur Schwere des angeblichen Verstoßes“, erklärte Unternehmenschef Oliver Hellmold. „Wir halten den Bescheid für nicht rechtmäßig und fordern seine Aufhebung.“
Das Unternehmen verwies darauf, dass die Kameras genutzt worden seien, „um den Warenfluss bei Lagerung, Verkauf und Versand der hochwertigen IT-Produkte zu verfolgen“. Bei verschwundener oder beschädigter Ware würden die gespeicherten Aufzeichnungen „allenfalls nachträglich auf Hinweise untersucht“. Dieses Vorgehen sei bei Versand- und Logistikunternehmen Standard – und die Unterstellung, der Onlinehändler habe systematisch Leistungen und Verhalten seiner Mitarbeiter überwachen wollen, sei „ebenso falsch wie unverantwortlich“.
Kritisch äußerte sich auch der Digitalverband Bitkom. Das Bußgeld sei „nach allem, was sich derzeit sagen lässt, absolut unverhältnismäßig“, erklärte Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Die Datenschutzbehörden müssten bei der Verhängung von Bußgeldern „mehr Augenmaß entwickeln“, forderte er. Dazu gehöre in jedem Fall auch eine Bewertung der Kooperationsbereitschaft des Unternehmens und die Bereitschaft, entdeckte Missstände abzustellen.
Die 10,4 Millionen Euro sind das bisher höchste Bußgeld, das die niedersächsische Datenschutzbeauftragte unter DSGVO-Geltung ausgesprochen hat. Die im Mai 2018 in der EU eingeführte Datenschutz-Grundverordnung ermöglicht es den Aufsichtsbehörden, Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes eines Unternehmens zu verhängen – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Das gegen notebooksbilliger.de ausgesprochene Bußgeld ist noch nicht rechtskräftig.