Deutscher wegen Verdachts auf Terrorfinanzierung vorläufig festgenommen

Gebäude des Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof - Bild: Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Gebäude des Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof - Bild: Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

Die Bundesanwaltschaft hat am Freitag einen weiteren Mann wegen des Verdachts der Terrorismusfinanzierung vorläufig festnehmen lassen. Der deutsche Staatsangehörige Erman K. wurde in Wiesbaden von Beamten des Bundeskriminalamts vorläufig festgenommen, wie die Behörde mitteilte. Schon am 7. Januar waren drei Beschuldigte vorläufig festgenommen worden, die die syrische Islamistenmiliz Hajat Tahrir al-Scham (HTS) beim Spendensammeln unterstützt haben sollen.

Damals wurde auch die Wohnung des nun Beschuldigten durchsucht, gegen den sich später die Verdachtsmomente verdichteten. Die Bundesanwaltschaft stellte beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) Antrag auf Erlass eines Haftbefehls, über den noch am Freitag entschieden werden sollte. Neben Terrorfinanzierung werden ihm die Unterstützung einer Terrorvereinigung im Ausland und der Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz vorgeworfen.

K. soll als Finanzmittler in ein internationales Netzwerk eingebunden gewesen sein, das die Aktivitäten der HTS in Syrien von Europa aus durch Spenden förderte. Dabei soll er Spenden in Empfang genommen und an ein HTS-Mitglied weitergeleitet haben. Laut Bundesanwaltschaft wusste er, dass das Geld auch für HTS-Kämpfer eingesetzt würde. Zudem soll er dem HTS-Mitglied eine Anleitung zur Verschleierung von Finanzströmen gegeben haben.

Die drei Beschuldigten, die vor acht Tagen festgenommen worden waren, sitzen mittlerweile in Untersuchungshaft. Ob K. ebenfalls in Untersuchungshaft kommt, sollte der BGH-Ermittlungsrichter entscheiden.

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