DGB besteht auf Rechtsanspruch auf Homeoffice

Was wird alles fürs Homeoffice benötigt? Diverse kostenlose Programme können helfen - goodluz/Shutterstock.com

Der DGB besteht auf einem Rechtsanspruch auf Homeoffice. Diesen Anspruch solle es überall dort geben, wo das Arbeiten von zu Hause aus „machbar“ sei, sagte der Chef des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Reiner Hoffmann, der „Süddeutschen Zeitung“ (Montagsausgabe). Es könne nicht sein, dass die Entscheidung über Homeoffice allein bei den Arbeitgebern liege. 

Zugleich müsse aber auch sichergestellt werden, „dass niemand ins Homeoffice gezwungen werden kann“, forderte Hoffmann. In der Corona-Pandemie reduzierten manche Firmen, deren Beschäftigte verstärkt von zu Hause arbeiteten, ihre Büroflächen. „Für die Mitarbeiter droht dann die Reise nach Jerusalem: Wer zur Arbeit kommt, muss sich erstmal mühsam einen Platz suchen“, kritisierte der DGB-Vorsitzende.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte ursprünglich einen Rechtsanspruch auf Homeoffice angekündigt, war davon aber dann nach Einwänden aus der Union abgerückt. Sein Gesetzentwurf sieht nun lediglich vor, dass Arbeitnehmer das Recht auf ein Gespräch mit dem Arbeitgeber zum Thema Homeoffice bekommen. Bei einer Ablehnung soll der Arbeitgeber dies begründen müssen. 

Die Gewerkschaften sähen Heils Rückzieher kritisch, sagte Hoffmann. Er begrüßte aber, dass der Arbeitsminister bei dem Thema vorgeschlagen habe, die Mitbestimmung der Betriebsräte zu stärken. Für Firmen ohne Betriebsräte forderte der DGB-Chef weitere gesetzliche Regeln zum Homeoffice. 

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