EGMR-Klage der Ukraine gegen Russland wegen Krim-Annexion teilweise zulässig

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Klage der Ukraine gegen Russland im Zusammenhang mit der Annexion der Krim im Jahr 2014 für „teilweise zulässig“ erklärt. Die Darstellung der Geschehnisse durch Kiew sei „konsistent und übereinstimmend“, erklärten die Straßburger Richter am Donnerstag. Über die tatsächliche Verantwortung Moskaus für mutmaßliche Menschenrechtsverstöße auf der Krim werde aber erst später entschieden.

Die Ukraine wirft Russland vor, von Februar 2014 bis August 2015 auf der Krim zahlreiche Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention begangen zu haben. Die Richter des EGMR zählten etwa „illegale Verhaftungen“, die „Schließung nicht-russischer Medien“ und „entschädigungslose Enteignungen“ auf.

Das Gericht bestätigte, dass Moskau im fraglichen Zeitraum eine „effektive Kontrolle“ über die Krim ausgeübt habe, alleine schon angesichts des Umfangs der russischen Militärpräsenz, die Anfang 2014 „ohne Zustimmung der ukrainischen Behörden“ verstärkt worden sei. Kiew habe zudem dargelegt, „dass die russischen Soldaten keine passiven Beobachter waren, sondern aktiv an den angeblichen Ereignissen teilnahmen“.

Dies lasse die Vermutung zu, dass Russland sowohl für die mutmaßlichen Verstöße als auch für ihre „behördliche Duldung“ verantwortlich gemacht werden könnte. Dies sei allerdings noch nicht erwiesen. „Die Frage der Verantwortung Russlands“ werde später Angelegenheit des Verfahrens sein. Der EGMR unterstrich zudem, dass es bei der Klage nicht um eine Prüfung der eigentlichen Annexion der Krim im Sinne des Völkerrechts gehe.

Russland hatte die Krim nach einem von der Ukraine und dem Westen nicht anerkannten Volksentscheid im März 2014 ins eigene Staatsgebiet aufgenommen. Die Regierung in Kiew und der Westen sprechen von einer völkerrechtswidrigen Annexion und betrachten die Krim weiter als Teil der Ukraine. Auf die Annexion folgte ein Krieg mit prorussischen Separatisten in der Ostukraine, der fast 13.000 Tote forderte.

Der ukrainische Justizminister Denys Maljuska bezeichnete die Entscheidung aus Straßburg als „Sieg“ für sein Land. „Gemeinsam mit dem Europarat senden wir eine starke Botschaft, dass die Krim eine unserer Prioritäten bleibt“, erklärte er auf Facebook. Das russische Justizministerium erklärte hingegen, die Entscheidung zeige, dass die ukrainischen Vorwürfe „nicht bewiesen“ und „unbegründet“ seien.

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