Entschädigungsansprüche für Soldaten werden erweitert

Symbolbild: Soldaten bei einer Übung
Symbolbild: Soldaten bei einer Übung

Soldatinnen und Soldaten erhalten bei Schädigungen während der Ausübung des Dienstes erweiterte Entschädigungsansprüche. Dies sieht der Gesetzentwurf zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts vor, der am Mittwoch vom Kabinett beschlossen wurde. Neben höheren finanziellen Leistungen für Betroffene und ihre Angehörigen geht es dabei auch um Heil- und Rehabilitationsmaßnahmen.

„Mit der eigenständigen Neuregelung der Versorgung wehrdienstbeschädigter Soldatinnen und Soldaten sowie ihrer Hinterbliebenen können wir unsere Verantwortung für all diejenigen, die ihre Gesundheit oder sogar ihr Leben im Dienst für unser Land aufopfern, noch besser wahrnehmen“, erklärte dazu Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) in Berlin.

Die Neuregelung sieht auch eine erleichterte digitale Beantragung von Leistungen vor. Vorgesehen ist laut Verteidigungsministerium, das Gesetzgebungsverfahren bis Mitte des Jahres abzuschließen. In Kraft treten soll das Gesetz demnach allerdings erst Anfang 2025.

Bislang werden Entschädigungsansprüche von Soldaten über das Bundesversorgungsgesetz geregelt. Kein Bestandteil der Neuregelung sind Entschädigungen von homosexuellen Soldatinnen und Soldaten, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert wurden. Grundlage hierfür ist ein weiteres Gesetz, das Ende November von der Regierung beschlossen wurde.

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