Ermittlungen nach Machetenangriff in Rheinland-Pfalz eingestellt

Symbolbild: Polizei
Symbolbild: Polizei

Rund fünf Monate nach einem Machetenangriff in Rheinland-Pfalz hat die zuständige Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen schwerer Körperverletzung gegen einen 22-Jährigen eingestellt. Der Mann, der einem 21-Jährigen mit der Waffe die linke Hand abgetrennt hatte, habe in Notwehr gehandelt, teilte die Anklagebehörde in Koblenz am Mittwoch mit. Beide Tatbeteiligten hatten im Verfahren ausgesagt.

Der 21-Jährige war nach Angaben der Ermittler im August alkoholisiert von einer privaten Feier in einer Grillhütte in Ochtendung aufgebrochen. Nach etwa 500 Metern kam er mit seinem Auto von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Stein. Der 22-Jährige hielt sich in seiner Gartenlaube auf und hackte mit der Machete Holz. Von den Unfallgeräuschen aufgeschreckt, habe er sich nach eigener Aussage dem Auto mit der Machete in seiner Hand genähert, um seine Hilfe anzubieten.

Der 21-Jährige habe daraufhin mit einer legal mitgeführten Schreckschusswaffe dreimal auf seinen Kontrahenten geschossen. Weil er einen weiteren Schuss befürchtet habe, habe der 22-Jährige mit der Machete in Richtung des Opfers geschlagen, um ihn zu entwaffnen. Dabei trennte er dem Mann die linke Hand ab. Als er gemerkt habe, was der Schlag angerichtet habe, habe er nach eigenen Angaben versucht, dem 21-Jährigen zu helfen.

Die Aussage des 22-Jährigen sei laut Staatsanwaltschaft nicht zu widerlegen. Die blutverschmierte Pistole belege, dass der Geschädigte sie in der Hand gehalten habe, als es zum Schlag mit der Machete kam. Dass es sich um eine Schreckschusswaffe handelte, sei für den 22-Jährigen nicht erkennbar gewesen. Unter dem Gesichtspunkt der Notwehr durfte er somit einen befürchteten Schuss abwehren. Das gelte auch dann, wenn ein weiterer Schuss durch den Geschädigten nicht beabsichtigt gewesen sein sollte.

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