Handel mahnt nach Corona-Gipfel schnelle Umsetzung bei geänderten Staatshilfen an

Einzelhandel - Bild: Elisall via Twenty20
Einzelhandel - Bild: Elisall via Twenty20

Nach dem Bund-Länder-Gipfel zur Corona-Krise hat der Handelsverband Deutschland (HDE) eine rasche Umsetzung der Verbesserungen bei der staatlichen Überbrückungshilfe gefordert. „Der vom Lockdown betroffene Einzelhandel verliert an jedem geschlossenen Verkaufstag im Januar durchschnittlich 600 Millionen Euro Umsatz“, erklärte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth am Mittwoch. „Nach dem weitgehenden Verlust des Weihnachtsgeschäfts in November und Dezember können viele Handelsunternehmen diese unverschuldeten Verluste wirtschaftlich nicht mehr kompensieren.“

Zugleich begrüßte es der HDE, dass die Bundesregierung die vom Handelsverband geforderten Anpassungen vornehmen wolle. Nun seien sowohl Bundesfinanzminsiter Olaf Scholz (SPD) als auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) gefordert, „ihren Versprechen für eine Umgestaltung der staatlichen Hilfen für den Einzelhandel rasch Taten folgen zu lassen“, forderte Genth. 

Im Beschluss des Bund-Länder-Gipfels vom Dienstag heißt es, dass die Überbrückungshilfe III des Bundes „nochmals verbessert“ werden solle. Für den besonders betroffenen Einzelhandel werden demnach „die handelsrechtlichen Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt“. Der Bund werde außerdem die Zugangsvoraussetzungen „insgesamt vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige deutlich anheben“.

Da viele Unternehmen angesichts der Dauer der Pandemie an die geltenden beihilferechtlichen Obergrenzen stießen, setze sich die Bundesregierung bei der Europäischen Kommission zudem „mit Nachdruck für die Anhebung der beihilferechtlichen Höchstsätze ein“, heißt es im Beschluss. Der Bund werde die Abschlagszahlungen deutlich anheben und direkt vornehmen. 

Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III sollen demnach im Februar erfolgen und die abschließenden Auszahlungen durch die Länder im März. Die Insolvenzantragspflicht für Geschäftsleiter von Unternehmen, die einen Anspruch auf die Gewährung finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme haben und rechtzeitig einen entsprechenden Antrag gestellt haben, wird außerdem bis Ende April ausgesetzt.

Als entscheidend für die von der Corona-Krise besonders getroffene Modebranche bewertet der HDE die Anrechnung der Teilwertabschriften von Saisonwaren bei der Fixkostenermittlung zur Überbrückungshilfe. „Die Verlängerung des Lockdowns macht schnelle Hilfe noch wichtiger“, erklärte Genth. „Die Bundesregierung muss jetzt liefern, die Durststrecke könnte sonst für bis zu 50.000 Geschäfte zu lang werden.“

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