Zur weiteren Eindämmung der Corona-Infektionszahlen hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) Arbeitgeber und Arbeitnehmer in die Pflicht genommen. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch eine Corona-Arbeitsschutzverordnung, die am kommenden Mittwoch in Kraft treten soll. „Wenn keine zwingenden betrieblichen Gründe dagegensprechen, müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten Homeoffice anbieten“, sagte Heil dazu in Berlin. Ein verbindliches Recht auf Homeoffice soll es aber nicht geben.
Es gehe darum, dass alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens „einen angemessenen Beitrag leisten“, um das Infektionsgeschehen einzudämmen, sagte Heil. Zugleich müsse ein „vollständiger Lockdown der Wirtschaft verhindert“ werden. Ganz konkret müssten Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor einer möglichen Ansteckung geschützt werden.
Daher appelliere er an alle Beteiligten, abgesehen vom Homeoffice darauf hinzuwirken, die Kontakte am Arbeitsplatz „so weit wie möglich“ zu reduzieren, sagte der Bundesarbeitsminister. Dort wo ein Kontakt nicht vermeidbar sei, müsse der Arbeitgeber Masken bereitstellen. In der Arbeitsschutzverordnung, die zunächst bis Mitte März befristet ist, sind auch die Ziele fester betrieblicher Arbeitsgruppen sowie eines „möglichst zeitversetzten Arbeitens“ verankert.
Indes werde „nicht flächendeckend kontrolliert werden können“, ob sich die Arbeitgeber an die Umsetzung der Verordnung halten, „aber stichprobenartig“, sagte Heil. Dafür zuständig sind die Arbeitsschutzbehörden der Länder. An diese sollten sich Arbeitnehmer bei Problemen ebenso wenden wie an den Arbeitgeber und den Betriebs- oder Personalrat, riet der Minister.