Justiz: Hörtest bis 120 Dezibel ist nicht zu laut

Hören - Bild: doondevil via Twenty20
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Bei einem Hörtest sind Tonsignale bis zu einer Lautstärke von 120 Dezibel nicht zu beanstanden. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main laut einer Mitteilung vom Montag im Fall eines Manns, der angab, nach einem Hörtest schlechter zu hören. (Az. 26 U 29/19)

Der Kläger hatte einen Hörsturz erlitten und auf ärztlichen Rat hin bei einer Hörakustikerin einen Hörtest machen lassen. Dazu gehörte die Messung der sogenannten Unbehaglichkeitsschwelle, um festzustellen, ab welcher Lautstärke Töne als unangenehm empfunden werden. Die Akustikerin testete wie üblich mit bis zu 120 Dezibel.

Eine Woche nach dem Test beklagte der Mann sich über ein stark verschlechtertes Hörvermögen. Er bekam Hörgeräte und verklagte die Akustikerin auf Schadenersatz. Der Test habe extreme Schmerzen verursacht, gab er an.

Das Landgericht Frankfurt wies die Klage zurück. Nun hatte auch die Berufung vor dem Oberlandesgericht keinen Erfolg. Das Gutachten eines Sachverständigen habe nicht ergeben, dass die Akustikerin nicht fachgerecht gehandelt habe, hieß es. Die Lautstärke sei nicht zu beanstanden. Zudem konnte der Sachverständige nicht feststellen, dass der Kläger nach dem Test schlechter hörte als zuvor.

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