Kanzleramt schwächt Corona-Beschlussvorlage an einigen Punkten leicht ab

Bundeskanzleramt in Berlin
Bundeskanzleramt in Berlin

Kurz vor Beginn des Bund-Länder-Treffens hat das Kanzleramt seine Beschlussvorlage zu den neuen Corona-Maßnahmen an einigen Stellen leicht entschärft. Nach Vorgesprächen mit Ländervertretern strebt der Bund nun eine Verlängerung der Lockdown-Maßnahmen bis 14. Februar an, nicht mehr wie ursprünglich vorgesehen bis 15. Februar. Der 14. Februar – ein Sonntag – war der Termin, auf den sich die SPD-Länderchefs am Vortag verständigt hatten. 

In der neuen Fassung der Vorlage fehlt zudem die Vorgabe, dass öffentliche Verkehrsmittel nur noch zu maximal einem Drittel mit Fahrgästen besetzt werden dürfen. Aus dem Abschnitt zu den Kontaktbeschränkungen wurde der warnende Verweis gestrichen, dass in anderen Staaten „generell nur Treffen mit Personen aus ein oder zwei weiteren fest definierten Haushalten gestattet seien“.

Zudem wurde in der neuen Fassung einige Abschnitte in eckige Klammern gesetzt. Dies bedeutet in der Regel, dass diese Punkte zwischen den Verhandlungspartnern strittig sind. 

Dies betrifft nun den Abschnitt, in dem es um die Fortsetzung des Lockdowns in Kitas und Schulen geht, und eine Passage, in der es um eine Verschärfung regionaler Maßnahmen in Gegenden mit einem besonders hohen Inzidenzwert geht. Die Vorlage des Kanzleramts sah ursprünglich vor, das Einschränkungen des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort künftig bereits unter einem Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen verhängt werden können. Auch Ausgangsbeschränkungen wurden erwähnt.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder begannen am Dienstagnachmittag mit ihren Beratungen per Videoschalte über die künftigen Corona-Maßnahmen.

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