Die geplante Kommission für eine weitere Reform des Wahlrechts ist einem Bericht zufolge ein Stück näher gerückt: Die Fachpolitiker von CDU/CSU und SPD einigten sich auf ein 18-köpfiges Gremium, wie der „Spiegel“ am Freitag vorab berichtete. Zudem sollten 160 per Los ausgewählte Menschen in einem „Rat der Bürgerinnen und Bürger“ die Arbeit der Kommission begleiten.
Die Union soll dem Bericht zufolge drei und die SPD zwei Kommissionsmitglieder stellen. Von den anderen Fraktionen solle je ein Mitglied entsandt werden. Hinzu kämen neun Sachverständige.
Die Einsetzung der Kommission ist in dem Gesetz zur Wahlrechtsreform vorgesehen, das im Oktober vom Bundestag und im November vom Bundesrat verabschiedet wurde. Das Gremium soll sich „mit Fragen des Wahlrechts“ befassen und Empfehlungen erarbeiten.
Konkret soll die Kommission unter anderem eine möglichen Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre diskutieren. Auch mit einer gleichberechtigten Repräsentanz von Frauen und Männern im Parlament soll sie sich dem Gesetz zufolge beschäftigen. Ergebnisse sollen spätestens Mitte 2023 vorliegen.
Laut „Spiegel“ vereinbarten die Fachpolitiker der Koalition nun, dass bereits bis zum 30. September ein Zwischenbericht vorlegen soll. Zieldatum für den Abschlussbericht ist demnach der 30. Juni 2023.