Kultusministerkonferenz vereinbart Gleichwertigkeit von Corona-Abschlüssen

Symbolbild: Videokonferenz
Symbolbild: Videokonferenz

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat die Gleichwertigkeit der Schulabschlüsse in diesem erneut von der Corona-Pandemie geprägten Schuljahr mit den Abschlüssen früherer und auch mit denen kommender Jahrgänge vereinbart. In einer Videoschaltkonferenz verständigten sich die Schulminister der 16 Bundesländer am Donnerstag auch auf eine gegenseitige Anerkennung der Abschlüsse, wie die KMK in Berlin mitteilte.

Mit ihrer Vereinbarung bekräftigten die Kultusminister einen Beschluss vom März vergangenen Jahres, als für den Abschlussjahrgang 2019/2020 vereinbart worden war, dass durch die Corona-Pandemie keine Nachteile für die Schüler entstehen dürfen. So werden auch die Abschlüsse des aktuellen Schuljahrs 2020/2021 als gleichwertig eingestuft.

Ein von der Bildungsgewerkschaft GEW gefordertes Abitur ohne Prüfungen lehnen die Kultusminister in ihrem Beschluss ab – die Abiturprüfungen sollten stattfinden. Dabei solle auch der gemeinsame Abituraufgabenpool genutzt werden, wenn diesem nicht zwingende Gründe entgegenstehen.

Allerdings hielten sich die Kultusminister offen, bei einem verschärften Pandemiegeschehen darüber zu beschließen, wie dann die Zuerkennung eines gleichwertigen Abiturs und die gegenseitige Anerkennung gewährleistet werden könne.

Auch bei einer andauernden Schulschließung seien Prüfungen in den geschlossenen Schulen möglich, wenn keine Landesregeln dem entgegenstehen, heißt es weiter in der Vereinbarung. Für mündliche Prüfungen wollen die Schulminister „im Ausnahmefall“ auch Prüfungen per Videokonferenz ermöglichen.

Für faire Rahmenbedingungen und zur Unterstützung der Schüler schlagen die Kultusminister vor, Prüfungstermine zu verschieben, um mehr Lernzeit zu gewähren. So könnten etwa bisher als Nachschreibetermine vorgesehene Prüfungstage als Haupttermine genommen werden.

Auch könne die Zahl von Klassenarbeiten oder Klausuren reduziert werden und könnten die Prüfungshinweise etwa durch eine Schwerpunktsetzung präzisiert werden. Es sei auch möglich, mehr Prüfungsaufgaben zur Auswahl zu stellen und dafür die Auswahlzeit oder Arbeitszeit um eine halbe Stunde zu verlängern.

Auch könnten die Schulen die zentral gestellten Prüfungsaufgaben auswählen. Die Bundesländer wollen sich gegenseitig darüber informieren, welche dieser diskutierten Maßnahmen sie anwenden.

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