Mehr Rechte für Verbraucher beim Kauf digitaler Produkte und auf Onlinemärkten

Online-Marktplätze - Bild: RLTheis via Twenty20
Online-Marktplätze - Bild: RLTheis via Twenty20

Verbraucher sollen auf Shopping-Plattformen wie Amazon und Ebay künftig transparenter über das Ranking der Produkte und personalisierte Preise informiert werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch zwei Gesetzesvorlagen aus dem Verbraucherschutzministerium, mit denen europäisches Recht umgesetzt werden soll. Damit bekommen Käufer von Software oder Apps zudem die gleichen Gewährleistungsrechte wie bei allen anderen Produkten sowie ein Recht auf Updates. Verbraucherschützer zeigten sich erfreut, Kritik kam vom Digitalverband Bitkom.

Die neuen Regeln sorgten „für deutlich mehr Rechtssicherheit und Transparenz in der digitalen Welt“, erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). So gelten künftig Hinweispflichten, weshalb auf Plattformen bestimmte Produkte ganz oben in der Suchliste auftauchen. Außerdem müsse klar sein, ob der Anbieter auf einem Online-Marktplatz ein Unternehmer oder Verbraucher ist und ob der Preis automatisch personalisiert wurde. Zudem haben Käufer von Eintrittskarten das Recht, deren Originalpreis zu erfahren.

Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zu digitalen Inhalten sieht vor, dass Nutzer von Apps, Software oder digitalen Dienstleistungen bei Fehlern oder Defekten die gleichen Rechte bekommen wie bei allen anderen Produkten – das schließt auch eine Vertragsbeendigung mit ein. Anbieter digitaler Produkte werden zu regelmäßigen Updates und zum Schließen von Sicherheitslücken verpflichtet.

Das helfe Verbrauchern sehr, „weil dadurch Smartphones oder Laptops wahrscheinlich besser und länger einwandfrei funktionieren werden“, zeigte sich Deutschlands oberster Verbraucherschützer Klaus Müller erfreut. Allerdings müsse die Update-Pflicht neben den Verkäufern auch für die Hersteller der Produkte gelten: „Es ist nicht praxistauglich, warum dafür möglicherweise Saturn, Kaufhof oder ein kleiner Kiezladen statt Microsoft, Apple und Co zuständig sein sollen“, erklärte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

Der Digitalverband Bitkom kritisierte, es bleibe unklar, wie lange vernetzte Geräte aktualisiert werden müssen. Lebenslange Updateverpflichtungen würden zu deutlichen Preissteigerungen führen. Als „zum Teil praxisfern und in ihrer Umsetzbarkeit fragwürdig“ kritisierte der Verband zudem die neuen Informationspflichten für Online-Märkte: „Im Ergebnis erzeugen sie vor allem großen Mehraufwand für Unternehmen und Verbraucher werden mit immer mehr Informationsblättern konfrontiert“. Dabei seien Angebots- und Preisvergleiche noch nie so einfach gewesen wie aktuell, betonte Bitkom.

Die beiden im Kabinett beschlossenen Gesetzesvorlagen werden nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und nach einer Gegenäußerung der Regierung an den Bundestag übermittelt.

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