Nach dem Kabinettsbeschluss vom Mittwoch soll das novellierte Verpackungsgesetz grundsätzlich Anfang Juli in Kraft treten. Die wichtigsten Änderungen für Verbraucher, Gastronomen und Getränkehändler kommen aber erst Anfang des kommenden oder des übernächsten Jahres. Sie sollen den Plastikmüll in Deutschland eindämmen und das Mehrwegsystem stärken. Das sind die zentralen Vorgaben:
MEHRWEG TO-GO
Restaurants und Cafés müssen Waren zum Mitnehmen ab 2023 auch in Mehrwegbehältnissen anbieten. Diese dürfen laut Bundesumweltministerium nicht kleiner oder teurer sein als die entsprechende Einwegvariante – nur Pfand darf hinzukommen. Die Behälter müssen vom jeweiligen Gastronom demnach auch zurückgenommen werden.
Für Imbisse oder Kioske gelten die Pflichten nicht: Kleine Geschäfte mit höchstens fünf Mitarbeitern und 80 Quadratmetern Ladenfläche sind nämlich ausgenommen. Sie müssen ihren Kunden auf Wunsch aber selbst mitgebrachte Behälter befüllen.
EINWEGPFAND
Keine Ausnahmen mehr für Fruchtsäfte oder alkoholische Mischgetränke: Ab 2022 muss laut Gesetzesnovelle grundsätzlich auf alle Getränke in Dosen und PET-Flaschen aus Einwegplastik Pfand erhoben werden – einzig für Milcherzeugnisse gilt das erst ab 2024. „Man konnte es bisher auch nur schwer erklären, warum beispielsweise eine Fruchtsaftschorle mit Kohlensäure pfandpflichtig ist, ein Fruchtsaft ohne Kohlensäure aber eben nicht“, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) bei der Vorstellung der neuen Regelungen.
ÖKOLOGISCHERE FLASCHEN
Kunststoffflaschen sollen künftig möglichst mit weniger Erdöl und dafür zunehmend aus altem Plastik hergestellt werden. Ab 2025 müssen PET-Einwegflaschen für Getränke mindestens zu 25 Prozent aus recyceltem Kunststoff bestehen. 2030 steigt dieser sogenannte Mindestrezyklat-Anteil auf 30 Prozent, er gilt dann außerdem für sämtliche Flaschen aus Einwegkunststoff. „Die Hersteller können selbst entscheiden, ob sie diese Quote pro Flasche oder über ein Jahr verteilt in Bezug auf ihre gesamte Flaschenproduktion erfüllen möchten“, erklärte das Umweltministerium.
RECYCLINGQUOTE
Die im Verpackungsgesetz festgeschriebenen Recyclingquoten wurden bereits deutlich erhöht. Am anspruchsvollsten sind die Ziele für Kunststoffe: Die Recyclingquote stieg hier 2019 von 36 auf 58,5 Prozent; 2022 klettert sie weiter auf 63 Prozent. Die Regelung betrifft Verpackungen, die in den von Industrie und Handel finanzierten dualen Systemen lizenziert sind.
2018 wurden nach Angaben des Umweltbundesamtes (UBA) insgesamt 69 Prozent des deutschen Verpackungsabfalls wiederverwertet, der Rest wurde größtenteils verbrannt. Bei Stahl, Aluminium, Papier und Karton betrug die Recyclingquote etwa 90 Prozent; bei Kunststoffen hingegen nur 47 Prozent und bei Holz sogar nur 25 Prozent.
MEHRWEGQUOTE
Im Gesetz ist seit 2019 auch das Ziel verankert, dass 70 Prozent aller Getränke in Mehrwegverpackungen verkauft werden. Davon ist Deutschland allerdings noch weit entfernt. Das UBA verzeichnete noch für das Jahr 2018 eine leichte Zunahme der Einwegverpackungen und eine Mehrwegquote von insgesamt lediglich rund 41 Prozent.
Nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) von Anfang Januar dieses Jahres unterschreiten die meisten Abfüller und Supermarktketten die vorgesehene Mehrwegquote mit ihrem Angebot deutlich. Von 37 befragten Unternehmen vermeldeten demnach nur der Händler Real sowie die Brauereien Radeberger und Bitburger einen Mehrweganteil von 70 Prozent oder mehr; Die Discounter Aldi und Lidl verkaufen laut Umwelthilfe dagegen ausschließlich Getränke in Einwegverpackungen.
Umweltschützer fordern seit längerem eine konsequente Durchsetzung der Quote sowie im Zweifel Sanktionen für Unternehmen. Auch eine vielfach geforderte Zwangsabgabe auf Einweg zusätzlich zum Pfand lehnte das Umweltministerium bislang ab.