Mehrweg-Pflicht in der Gastronomie und Erweiterung des Einwegpfands beschlossen

Mehrweg-Geschirr - Bild: Anikona_ via Twenty20
Mehrweg-Geschirr - Bild: Anikona_ via Twenty20

Restaurants und Cafés müssen Waren zum Mitnehmen künftig auch in wiederverwendbaren Verpackungen anbieten: Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine Novellierung des Verpackungsgesetzes, die unter anderem Mehrweg-Alternativen für Plastikbecher oder Styropor-Schalen ab 2023 vorsieht. Bereits kommendes Jahr fallen demnach Ausnahmen bei der Einwegpfandpflicht weg. Außerdem müssen Plastikflaschen ab 2025 mindestens zu einem Viertel aus recyceltem Kunststoff bestehen.

Mit der Gesetzesnovelle will die Bundesregierung zwingende Kunststoff- und Abfallvorgaben der EU in deutsches Recht umsetzen und die Müllmengen reduzieren – gerade bei den Kunststoffen. Das Bundesumweltministerium hatte seinen Gesetzentwurf Ende November 2020 vorgestellt und angekündigt, das neue Verpackungsgesetz solle Anfang Juli 2021 in Kraft treten. Bis dahin müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen – viele verbraucherrelevante Regeln kommen indes ohnehin erst später.

„Kunden bekommen ab 2023 mehr Wahlfreiheit im To-Go-Bereich“, sagte Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) am Mittwoch in Berlin. Sie sollten sich überall für Mehrweg entscheiden können. Ziel des Gesetzes sei, „dass Mehrweg-Boxen und Mehrweg-Becher für unterwegs der neue Standard werden“, erklärte Schulze. Die Ministerin zeigte sich überzeugt, dass „viele gute Lösungen entstehen, auch für die Lieferdienste“.

Laut Umweltministerium darf die Mehrwegvariante nicht kleiner oder teurer sein als die entsprechende Einwegverpackung – nur ein Pfand darf hinzukommen. Die Mehrwegbehälter müssen vom jeweiligen Gastronom demnach auch zurückgenommen werden. Kleine Geschäfte mit höchstens fünf Mitarbeitern und 80 Quadratmetern Ladenfläche sind von der Mehrweg-Pflicht ausgenommen – sie müssen ihren Kunden aber Essen oder Getränk auf Wunsch in mitgebrachte Behälter abfüllen.

Die Gesetzesnovelle weitet außerdem die Einwegpfandpflicht 2022 grundsätzlich auf alle Getränkedosen und PET-Flaschen aus: „Ausnahmen für Fruchtsäfte oder alkoholische Mischgetränke in Einwegkunststoff-Getränkeflaschen oder Getränkedosen fallen weg“, erklärte das Umweltministerium. Einzig für Milcherzeugnisse gilt demnach eine Übergangsfrist bis 2024.

Vorgesehen ist auch ein sogenannter Mindestrezyklat-Anteil für Einwegflaschen aus Plastik: Ab 2025 müssen entsprechende PET-Getränkeflaschen mindestens 25 Prozent Recycling-Kunststoff enthalten. 2030 steigt die Quote auf 30 Prozent und gilt dann für alle Einwegkunststoffflaschen. „Die Hersteller können selbst entscheiden, ob sie diese Quote pro Flasche oder über ein Jahr verteilt in Bezug auf ihre gesamte Flaschenproduktion erfüllen möchten“, erklärte das Ministerium.

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