Menschenrechtsgericht will sich vorrangig mit Corona-Beschwerden befassen

Europäische Gerichtshof für Menschenrechte - Bild: SteveAllenPhoto via Twenty20
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte - Bild: SteveAllenPhoto via Twenty20

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) will Beschwerden rund um die Corona-Pandemie vorrangig behandeln. Dies betreffe etwa die Frage des Demonstrationsverbots, sagte der Präsident des Straßburger Gerichts, Robert Spano, auf einer Pressekonferenz am Donnerstag. Die Länder stünden vor der „schwierigen Aufgabe, auf die Pandemie zu reagieren und gleichzeitig die Menschenrechte, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit zu respektieren“.

Seit Pandemiebeginn sind Spano zufolge bereits rund 300 Anträge auf einstweilige Maßnahmen bei dem Gericht eingegangen. Der Gerichtshof sei entschlossen, mögliche Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention in der Pandemie zügig zu untersuchen und „Antworten auf solch entscheidende Fragen“ zu geben, sagte der EGMR-Präsident. 

Kläger können sich mit ihrer Beschwerde erst an den EGMR wenden, wenn die innerstaatlichen Rechtsbehelfe ausgeschöpft sind. In der Regel dauert es ein paar Jahre, bis der Gerichtshof ein Urteil fällt. 

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