Die CDU-Vorsitzkandidaten Friedrich Merz und Norbert Röttgen wollen sich in der Frage der Unions-Kanzlerkandidatur jetzt noch nicht festlegen. Falls er CDU-Chef werde, werde er gemeinsam mit dem CSU-Vorsitzenden Markus Söder „zu gegebener Zeit einen Vorschlag machen, welcher Kandidat für die Unionsparteien die besten Chancen bei den Wählerinnen und Wählern hat“, sagte Röttgen der „Rheinischen Post“ und dem Bonner „General-Anzeiger“ vom Donnerstag.
„Markus Söder und ich kennen uns seit Jahrzehnten“, betonte Röttgen. Er wolle mit dem CSU-Chef „sehr zügig und vertraulich“ über die Kanzlerkandidatur beraten. „Dabei geht es nicht um unsere Egos, sondern um die Verantwortung der beiden Parteivorsitzenden für den Wahlsieg der Union.“
Zum Selbstverständnis der CDU gehöre, dass die Partei einen Vorsitzenden wähle, dem sie auch die Kanzlerkandidatur und das Kanzleramt zutraue, sagte Röttgen weiter. CDU und CSU müssten „mit Bestbesetzung“ in die Bundestagswahl gehen. „Ziel muss sein, dass die Unionsparteien wieder den Kanzler stellen.“
Merz sagte im Radiosender NDR Info, „theoretisch“ sei ein Kanzler aus den Reihen der CSU möglich. „Das sehen wir nach dem Parteitag der CDU.“ Einseitige Vorfestlegungen würden sich verbieten, befand Merz. „Es geht um eine übereinstimmende Entscheidung, die die CDU gemeinsam mit der CSU treffen muss.“
Der CDU-Parteitag wählt am Samstag den neuen Vorsitzenden. Neben Röttgen und Merz bewirbt sich auch NRW-Ministerpräsident Armin Laschet. Er hatte sich zuletzt ebenfalls grundsätzlich offen für eine Kanzlerkandidatur Söders gezeigt.
Kurz vor dem Parteitag äußerte Laschet deutliche Kritik an Röttgen. Dieser hatte als CDU-Spitzenkandidat in Nordrhein-Westfalen 2012 die Landtagswahl mit historisch schlechtem Ergebnis verloren. Sicher würden sich einige Parteitagsdelegierte daran erinnern, „wie es uns gelungen ist, nach diesem Desaster im Team die NRW-CDU wieder aufzurichten und zur heutigen Geschlossenheit zu führen“, sagte Laschet dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vom Donnerstag. „Bis heute mit großem Erfolg.“