Pflicht zu medizinischen Masken ab 1. Februar auch beim Fliegen

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Fluggäste müssen auch im Flugzeug und auf Flughäfen künftig eine medizinische Maske tragen. Dies gelte ab dem 1. Februar, teilte der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) am Freitag mit. Die Masken seien von den Passagieren mitzubringen.

Im öffentlichen Personennahverkehr gilt fortan die Pflicht zum Tragen von medizinischen Schutzmasken – damit der Übergang zum Luftverkehr möglichst reibungslos verlaufe, griffen die Luftverkehrsunternehmen den Bund-Länder-Beschluss vom Dienstag auf, erläuterte der Verband. „Damit gelten einheitliche Regeln entlang der gesamten Reisekette.“

Erlaubt sind demnach ab Februar sowohl OP-Masken wie auch FFP2-Masken beziehungsweise Masken mit dem Standard KN95/N95 ohne Ausatemventil. Einfache Stoff- oder Alltagsmasken reichten dann nicht mehr aus. Ebenfalls unzulässig seien weiterhin Gesichtsvisiere sowie einfache Mund-Nase-Bedeckungen wie Schals.

Das Tragen einer medizinischen Maske ist laut Verband vorgeschrieben für Abflüge ab Deutschland als auch für Flüge nach Deutschland, auf deutschen Flughäfen sowie an Bord der Flugzeuge von Austrian Airlines, Brussels Airlines, Condor, Eurowings, Lufthansa, Swiss und TUIfly.

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