Polizeigewerkschaft: Ein-Personen-Regel wird nicht ohne Anlass kontrolliert

Symbolbild: Polizei
Symbolbild: Polizei

Die Polizei wird die Ein-Personen-Regel bei privaten Treffen nicht ohne Anlass kontrollieren. Die Polizei sei auf die „Unterstützung der Bevölkerung“ angewiesen, um diese neu beschlossene Regel durchzusetzen, sagte Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), am Donnerstag dem Portal „Watson“.

Verstöße gegen die Ein-Personen-Regelung könnten in privaten Haushalten nur bei konkreten Hinweisen kontrolliert werden. „Jedenfalls ist nicht damit zu rechnen, dass die Polizei anlasslos in Privathaushalten vorstellig wird, um Kontrollen durchzuführen – das gilt auch für Ordnungsbehörden“, betonte Wendt.

Die Durchsetzbarkeit der von den Regierungen beschlossenen Regeln sei „nicht allein mit ordnungsbehördlichen oder polizeilichen Maßnahmen zu schaffen“. Die schon jetzt anfallenden Kontrollen der weiteren Corona-Maßnahmen sowie die Sicherung der Impfeinrichtungen fordere alle Kapazitäten.

„Wenn es jetzt neue Regelungen gibt, führt das nicht automatisch zu mehr Kontrollen, denn Polizeikräfte sind nicht beliebig vermehrbar“, sagte der Polizeigewerkschafter. Wahrscheinlicher sei, dass im Rahmen bestehender Kontrollkonzepte stichprobenweise oder bei einzelnen Schwerpunkteinsätzen auch Regelungen wie zum Beispiel die 15-Kilometer-Regel kontrolliert werden.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder hatten am Dienstag eine Verlängerung und teilweise Verschärfung des bestehenden Lockdowns beschlossen. Private Treffen sind nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einem weiteren nicht im Haushalt lebenden Menschen erlaubt.

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