Rechnungshof beklagt massive Versäumnisse in Kampf gegen Geldwäsche

Kay Scheller - Bild: Bundesrechnungshof
Kay Scheller - Bild: Bundesrechnungshof

Der Bundesrechnungshof wirft Bund und Ländern einem Bericht zufolge in einem geheimen Gutachten gravierende Versäumnisse beim Kampf gegen Geldwäsche vor. „Es gibt keine wirksame Geldwäscheaufsicht“, zitierte das „Handelsblatt“ am Sonntag aus einem als Verschlusssache eingestuften Bericht zur Geldwäschebekämpfung. Der Rechnungshof habe in diesem Gutachten die Geldwäschebekämpfung außerhalb des Finanzsektors analysiert – also bei Immobiliengeschäften, im Autohandel oder dem Kunstmarkt. 

Das Geldwäschevolumen in diesen Bereichen taxiert die Bundesregierung demnach auf bis zu 30 Milliarden Euro im Jahr. Obwohl Experten von bis zu 28.000 Verdachtsfällen in diesen Bereichen ausgingen, habe es 2019 nur 1500 Meldungen gegeben, monierte der Rechnungshof laut „Handelsblatt“. 

Als Grund nennen die Rechnungsprüfer demnach ein Durcheinander bei den für Geldwäscheaufsicht zuständigen Länderbehörden, die zudem über zu wenig Personal verfügten. Deshalb fehle es an Druck auf Banken, Wirtschaftsprüfer und Immobilienmakler, Verdachtsfälle zu melden.

„Die Entdeckungsgefahr bei Verstößen ist gering“ und vorgesehene Bußgeldsanktionen seien wegen fehlender Kontrollen „weitgehend wirkungslos“, zitierte das „Handelsblatt“ aus dem Bericht. Sollten die Länder auch in Zukunft nicht in der Lage sein, genauer hinzuschauen, „sollte die Geldwäscheaufsicht neu geordnet werden“. Dies könnte bedeuten, zumindest für bestimmte Bereiche „die Aufsicht von den Ländern auf den Bund zu übertragen“.

Daneben plädiert der Bundesrechnungshof dem Bericht zufolge für eine Obergrenze bei Barzahlungen in Höhe von 5000 Euro. Eine Bargeldhöchstgrenze könnte „ein wichtiger Baustein bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sein“. Auch könnte so Steuerhinterziehung erschwert werden.

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