Regelung zu Corona-Kinderkrankengeld nimmt Gestalt an

Symbolbild: Krankenkassenkarte mit Kleingeld
Symbolbild: Krankenkassenkarte mit Kleingeld

Die geplante Ausweitung des Kinderkrankengelds nimmt einem Medienbericht zufolge Form an. Eltern, die wegen des Lockdowns die Leistung in Anspruch nehmen, sollen ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung vorlegen müssen, dass Schule oder Kita geschlossen sind, berichtete das Nachrichtenportal „ThePioneer“ (Montag) unter Berufung auf eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen. Die Regelung werde derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und solle am kommenden Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Das Kinderkrankengeld beläuft sich auf bis zu 90 Prozent des entfallenen Nettoarbeitslohns. Laut dem Beschluss des Corona-Gipfels von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Regierungschefs der Länder vom vergangenen Dienstag sollen Schulen und Kindergärten im gesamten Januar weitgehend geschlossen bleiben. Eltern sollen deshalb bis zu zehn zusätzliche Tage und Alleinerziehende bis zu 20 zusätzliche Tage Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen können. Dies soll ausdrücklich auch dann gelten, wenn wegen der Schließung von Schulen und Kitas eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird. 

Laut dem „ThePioneer“-Bericht soll „die Betreuungsnotwendigkeit durch ein Elternteil der Krankenkasse auf geeignete Weise, ggf. durch Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung nachzuweisen“ sein. Bestätigt werden müsse, „dass das Kind auf Grund der Empfehlung von behördlicher Seite die Einrichtung nicht besucht hat“.

Erwartet werden dem Bericht zufolge zusätzliche Aufwendungen der Kassen von rund 700 Millionen Euro. Zum Ausgleich für diese Mehrausgaben leiste der Bund bis zum 1. April einen Betrag von 700 Millionen Euro als ergänzenden Bundeszuschuss an die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds.

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