Beim Online-Einkauf und auch bei Kaffeefahrten sollen Verbraucher durch ein neues Gesetz besser geschützt werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf des Bundesverbraucherschutzministeriums, der unter anderem für mehr Transparenz bei Produktbewertungen im Online-Handel sorgen soll. Zudem sollen die Vorgaben für die Veranstalter von sogenannten Kaffeefahrten verschärft werden, damit vor allem ältere Menschen dabei keine überteuerten Produkte kaufen.
Durch das Gesetz sollten Verbraucher auf Online-Marktplätzen besser erkennen können, „von wem Produktbewertungen tatsächlich stammen und warum die Verkaufsplattformen bestimmte Produkte in ihrer Auflistung weiter oben oder weiter unten aufführen“, erklärte Verbraucherschutzministerin Christine Lambrecht (SPD).
Ein ähnliches Gesetz hatte das Bundeskabinett bereits vergangene Woche auf den Weg gebracht. Es zielt – allerdings in einem anderem Gesetzesbereich – ebenfalls unter anderem darauf, dass Verbraucher auf Shopping-Plattformen transparenter über das Ranking der Produkte und personalisierten Preise informiert werden.
Der jetzige Gesetzentwurf soll nicht nur neue Regeln für den Einkauf im Netz einführen, sondern sieht auch strengere Vorgaben für sogenannte Kaffeefahrten vor. Unter anderem werden die Anzeige- und Informationspflichten für Veranstalter verschärft und der Bußgeldrahmen erhöht. Gerade ältere Menschen würden häufig bei solchen Fahrten „unter Druck gesetzt und über den Tisch gezogen“, erklärte Lambrecht. „Diese besonders miesen Praktiken wollen wir deutlich erschweren.“
Zudem soll durch das Gesetz der Vertrieb von Medizinprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln auf Kaffeefahrten verboten werden. Dieser „Geschäftemacherei“ schiebe die Bundesregierung einen Riegel vor, erklärte Bundesernährungsministerin Julia Klöckner (CDU). Es sei „verantwortungslos, die Sorge um die Gesundheit gerade älterer Menschen auszunutzen“.
Das Gesetz soll zudem für Influencer und Blogger klarer regeln, wann sie Produktwerbung betreiben. „Künftig ist klar: Nur wenn es eine Gegenleistung gibt, müssen sie ein Posting als Werbung kennzeichnen“, erklärte Justizministerin Lambrecht. Verbraucher wüssten so, woran sie seien. Denn sie könnten besser einschätzen, „wie eine Empfehlung zustande gekommen ist und ob sie ihr vertrauen wollen“.