Rosenmontag für nordrhein-westfälische Behörden dieses Jahr nicht dienstfrei

Symbolbild: Fasching
Symbolbild: Fasching

Wegen der Corona-Krise fällt der Karneval in diesem Jahr aus – und die Behördenmitarbeiter in Nordrhein-Westfalen haben daher am Rosenmontag nicht wie üblich dienstfrei. Das Landeskabinett beschloss am Dienstag, dass am 15. Februar „in allen Dienststellen des Landes Dienst zu leisten ist“, wie das Innenministerium in Düsseldorf mitteilte. In Köln und Düsseldorf seien die Rosenmontagszüge bereits abgesagt worden. Damit sei „die Begründung für ein Beibehalten der bisherigen Dienstzeitregelung entfallen“.

Der Rosenmontag ist nach geltendem Arbeitszeitrecht sowohl für Beamte als auch Tarifbeschäftigte in Nordrhein-Westfalen zwar grundsätzlich ein Arbeitstag, wie das Ministerium erklärte. In der Vergangenheit hatte die Landesregierung jedoch angeordnet, dass an diesem Tag an allen Behörden in Düsseldorf der Dienst entfällt. Behörden außerhalb von Düsseldorf wurden dazu ermächtigt, die Dienstzeit „unter Berücksichtigung der karnevalistischen Tradition und der örtlichen Verhältnisse nach eigenem Ermessen zu regeln“.

Die Regelung geht den Angaben zufolge auf einen Beschluss der Landesregierung vom 27. Januar 1970 zurück. Begründet wird sie damit, dass die Behörden in Düsseldorf und andernorts „aufgrund der großen Karnevalsumzüge, abgesperrter Innenstädte und großer Menschenansammlungen nur schwer zu erreichen“ seien. Seit Einführung der Regelung im Jahr 1970 war laut Ministerium bislang nur der 11. Februar 1991 nicht dienstfrei, als die Rosenmontagszüge wegen des Zweiten Golfkriegs abgesagt worden waren.

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