Rückkehrer aus Hochrisikogebieten müssen sich vorab testen lassen

Symbolbild: Risikogebiet
Symbolbild: Risikogebiet

Für Rückkehrer aus Risikogebiete gelten künftig wegen der Corona-Pandemie strengere Regeln: Wer aus einem solchen Gebiet nach Deutschland einreist, muss einer vom Bundeskabinett am Mittwoch beschlossenen Verordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zufolge künftig innerhalb von 48 Stunden nachweisen, dass er nicht mit dem Coronavirus infiziert hat. Einreisende aus besonders betroffenen Regionen mit dem mutierten Coronavirus oder mit besonders hohen Inzidenzzahlen müssen sogar schon vor der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen. 

Bei einem positiven Testergebnis müssen die Betroffenen in Quarantäne. „Auslandsreisen in Risikogebiete passen nicht zur Pandemielage“, erklärte Spahn. „Wer trotzdem darauf nicht verzichten will, muss sich künftig bei seiner Rückkehr testen lassen.“ Virusmutationen seien eine zusätzliche Gefahr für die Gesundheit. „Eine Ausbreitung in Deutschland müssen wir soweit wie möglich verhindern.“ Die von den Bundesländern angeordneten Quarantänepflichten bei Einreise aus Risikogebieten gelten weiterhin. 

Die am Mittwoch beschlossene Fassung der Reiseverordnung enthält keine Regelung für eine eventuelle Besserstellung von Einreisenden mit Impfschutz, wie sie Berichten zufolge zwischenzeitlich geplant war. Sachsen-Anhalt hatte für Menschen mit Corona-Impfschutz beschlossen, dass sie von der Quarantänepflicht ausgenommen werden. Das könnte wieder geändert werden. Bei der von der Bundesregierung beschlossenen Verordnung handelt es sich um eine Musterverordnung, die die Länder umsetzen können. 

Wie bisher auch, müssen die Einreisenden aus einem Risikogebiet vor Grenzüberritt eine digitale Anmeldung vorlegen. Neu ist die Regelung, dass die Mobilfunkunternehmer die Einreisenden bei der Ankunft automatisch per Einreise-SMS über die neuen Regelungen informieren.

„Die weltweite epidemiologische Situation im Hinblick auf die Ausbreitung von Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 entwickelt sich weiterhin sehr dynamisch“, heißt es in der Musterverordnung. Zudem seien in Großbritannien, Irland sowie in Südafrika neue Virusvarianten festgestellt worden, die sich nach dem derzeitigen Erkenntnisstand schneller als die bisher bekannte Variante verbreiteten.

Als Risikogebiete gelten Länder, bei denen innerhalb von sieben Tagen über 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern aufgetreten sind. Zusätzlich sollen nunmehr Länder mit besonders hoher Inzidenz ausgewiesen werden, für die die Testpflicht vor der Einreise gelten soll. Dafür könnte eine Sieben-Tage-Inzidenz von 200 festgelegt werden. 

Wie bisher auch gelten weiter verschiedene Ausnahmen von der Anmelde- und Testpflicht: Sie entfällt bei Pendlern und Menschen, die nur zur Durchreise nach Deutschland kommen, oder sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Auch wer Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportiert, ist ausgenommen. 

Für bestimmte Gruppen gilt lediglich eine Ausnahme von der Test- und Nachweispflicht. Dabei handelt es sich etwa um Menschen, die sich für weniger als 72 Stunden etwa für Verwandten-Besuche in Deutschland aufhalten oder deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens erforderlich ist. Wer positiv getestet ist, muss einer weiteren Regelung – der Quarantäneverordnung – zufolge, grundsätzlich zehn Tage lang in Quarantäne. Diese kann durch ein positives Testergebnis nach fünf Tagen beendet werden.

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