Sichtbare EU-Sanktionsdrohung bei Menschenrechtsverstößen

Symbolbild: Europäische Union
Symbolbild: Europäische Union

Seit Dezember verfügt die EU über einen eigenen Sanktionsrahmen bei Menschenrechtsverletzungen. Das Europaparlament und einige Mitgliedstaaten fordern, dieses Instrument nun erstmals wegen der Festnahme des Kreml-Kritikers Alexej Nawalny und seiner Anhänger gegen Russland einzusetzen. Die Details des neuen EU-Sanktionsregimes bei Menschenrechtsverletzungen:

Möglich sind Strafmaßnahmen bei Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Folter, Sklaverei, außergerichtlichen Hinrichtungen, dem Verschwindenlassen von Menschen und willkürlichen Festnahmen. Wenn sie „weit verbreitet“ oder „systematisch“ sind, können auch Menschenhandel, geschlechterspezifische Gewalt, die Verletzung des Versammlungsrechts oder des Rechts auf Meinungs- oder Religionsfreiheit geahndet werden.

Verantwortliche sollen mit Einreiseverboten und dem Einfrieren ihrer Vermögen bestraft werden. Zudem können Gelder von Firmen oder sonstigen Einrichtungen eingefroren werden. EU-Unternehmen wären Geschäfte mit ihnen untersagt. 

Die EU konnte Menschenrechtsverletzungen bereits zuvor ahnden – derzeit sind deshalb rund 200 Personen und Organisationen mit Sanktionen belegt. Dies erfolgte aber im Rahmen von Konflikten wie der Ukraine-Krise oder innerhalb von Sanktionen zu bestimmten Ländern.

Der neue Rechtsrahmen macht Sanktionsbeschlüsse zu Menschenrechtsverstößen davon unabhängig. Dies soll die Beschlussfassung vereinfachen und beschleunigen. 

Aus ähnlichen Gründen hatte die EU 2018 einen Strafrahmen zu Chemiewaffen geschaffen und im vergangenen Jahr ein Sanktionsregime zu Cyberangriffen. In all diesen Fällen bleibt es aber dabei: EU-Sanktionen können nur einstimmig von allen 27 Mitgliedstaaten beschlossen werden – und daran scheitert es oft.

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