Städtetag fordert weitere Hilfen für Ganztagsbetreuung an Grundschulen

Symbolbild: Schule
Symbolbild: Schule

Der Deutsche Städtetag fordert von Bund und Ländern ausreichende Finanzhilfen für den geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. „Es darf nicht passieren, dass Bund und Länder über die Köpfe der Kommunen hinweg einen Rechtsanspruch beschließen, der nicht durchfinanziert ist, den wir aber dann in der Praxis umsetzen sollen“, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy laut einer Vorabmeldung vom Freitag den Zeitungen der Funke Mediengruppe. 

Die bisher vom Bund bereitgestellte Finanzierung in Höhe von 3,5 Milliarden Euro sei ein „guter Anfang“, helfe aber nur bei den einmaligen Investitionskosten. Bund und Länder seien aber auch in der Verantwortung, den Anstieg der laufenden Betriebskosten zu übernehmen. Diese veranschlage das Deutsche Jugendinstitut auf etwa 4,4 Milliarden Euro jährlich.

Die Städte rechneten mit einer Million zusätzlicher Betreuungsplätze, die für einen Rechtsanspruch bereitstehen müssten, sagte Dedy. „Das braucht nicht nur Zeit, sondern muss vor allem auch ordentlich finanziert sein.“ Viele Horte und Schulen müssten umgebaut, ausgebaut oder sogar gänzlich neu gebaut werden. 

Der Ganztagsanspruch müsse gestaffelt eingeführt werden, verlangte der Hauptgeschäftsführer. Es wäre „nicht zu schaffen, schon 2025 für alle vier Klassen in der Grundschule Betreuung und Förderung in hoher Qualität anzubieten“. Schon heute fehlten viele Erzieherinnen und Erzieher sowie Sozialpädagogen.

Die Regierungskoalition hatte in ihrem Koalitionsvertrag einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Jahr 2025 vereinbart. Für den notwendigen Ausbau der Betreuungsplätze stellt der Bund 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung.

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