Streit von Meghan mit britischer Zeitungsgruppe vor Gericht

Herzogin Meghan sucht offenbar nicht mehr den Kontakt zu ihrer besten Freundin Jessica Mulroney - FiledIMAGE/ shutterstock.com

Im Rechtsstreit mit der Zeitungsgruppe Associated Newspapers über die Veröffentlichung eines Briefs von Herzogin Meghan an ihren Vater wollen ihre Anwälte ihrer Mandantin eine Aussage vor Gericht ersparen. Anwalt Justin Rushbrooke sagte am Dienstag in einer Online-Anhörung dem Gericht in London, die Verstöße der Zeitungen „Daily Mail“, „Mail on Sunday“ und des Portals „Mail Online“ gegen Meghans Privatsphäre und Urheberrecht seien so offenkundig, dass für eine Gerichtsentscheidung kein Prozess nötig sei.

Die Medien hatten einen Brief veröffentlicht, den Meghan vor ihrer Hochzeit mit dem britischen Prinzen Harry im Mai 2018 an ihren Vater geschrieben hatte. Zu dem von ihrer Mutter geschiedenen Thomas Markle hat Meghan ein schwieriges Verhältnis. 

Die Rechtfertigungsversuche der Medien hätten „keine realistische Erfolgschance“, sagte Rushbrooke. Im Kern handele es sich um einen sehr einfachen Fall der „widerrechtlichen Veröffentlichung eines privaten Briefes“. Die Medien hätten einen „klaren und ernst Bruch“ von Meghans Recht auf Privatsphäre begangen.

Rushbrooke stellte die rhetorische Frage, wer die Rechte an dem Inhalt eines Briefes habe. „Es kann nur eine Antwort auf die Frage geben: Es ist nicht der Redakteur der ‚Mail on Sunday‘.“ Dies gelte für alle Menschen, auch wenn sie keine Herzogin seien, stimmte Richter Mark Warby zu.

Sollte der Richter in dem bis Mittwoch angesetzten Verfahren dem Antrag von Meghans Anwälten stattgeben, keinen ausführlichen Prozess mit einer Zeugenaussage Meghans anzustrengen, wäre der Fall zu ihren Gunsten erledigt – es sei denn, es wird Einspruch eingelegt. Sollte der Richter den Antrag zurückweisen, gäbe es voraussichtlich im Herbst einen Prozess, bei dem sich womöglich die 39-Jährige und ihr Vater gegenüberstehen würden, um ihre Zeugenaussagen zu machen.

In einer Voranhörung vergangenes Jahr hatte das Gericht Teile von Meghans Vorwürfen gegen Associated Newspapers zurückgewiesen. Die frühere US-Schauspielerin hatte den Reportern, die den Brief veröffentlicht hatten, vorgeworfen „unredlich und in böser Absicht“ gehandelt zu haben. Sie hätten eine „offensichtliche Agenda“ verfolgt, mit ihrer Berichterstattung Streit zu säen und sie „in einem falschen und schädlichen Licht“ darzustellen.

Die Mediengruppe hielt dagegen, Meghan und Harry seien willens, Journalisten Zugang zu dem Brief zu gewähren, wenn es ihren eigenen Interessen diene. Die Herzogin habe die Autoren der Meghan- und-Harry-Biographie „Finding Freedom“, Omid Scobie und Carolyn Durand, mit Details zu dem Brief versorgt, um ihre Version der Ereignisse zu verbreiten. Außerdem habe Meghan den handgeschriebenen Brief an ihren Vater „als Teil einer Medienstrategie“ genutzt und ihn mit der Kommunikationsabteilung der Royals besprochen, bevor er abgeschickt worden sei.

Prinz Harry und Meghan hatten im April ihre Ankündigung vom Januar 2020 wahr gemacht, sich von ihren royalen Pflichten zurückzuziehen. Bei der Entscheidung spielte ihre ständige Beobachtung durch die Medien eine wichtige Rolle. Sie verzichten auf die Anrede „königliche Hoheit“, erhalten keine öffentlichen Gelder mehr und leben mittlerweile mit ihrem im Mai 2019 geborenen Sohn Archie in Meghans Heimat Kalifornien. 

Seit ihrem Rückzug aus der ersten Reihe des britischen Königshauses gehen Harry und Meghan verstärkt gegen Medien vor, die aus ihrer Sicht in ihrer Berichterstattung über das Paar und seinen Sohn Grenzen verletzen. So reichte Harry Klage gegen zwei andere Verleger von Boulevardzeitungen wegen mutmaßlichen Telefon-Hackings ein. Harrys Mutter Diana war 1997 auf der Flucht vor Paparazzi in Paris ums Leben gekommen.

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