Urteil in Lübcke-Prozess verschiebt sich um zwei Tage auf 28. Januar

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Das Urteil im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke wird sich um zwei Tage auf den 28. Januar verschieben. Die Verteidigung müsse ihr ursprünglich für Donnerstag geplantes Plädoyer überarbeiten, sagte der Anwalt des Hauptangeklagten Stephan E., Mustafa Kaplan, am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Grund dafür war ein vorheriger rechtlicher Hinweis des Senats, dass für E. die Anordnung einer Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt in Betracht komme. Es müsse darüber hinaus prüfen, ob er Hilfsbeweisanträge stellen müsse, sagte Kaplan. Der Anwalt kritisierte, dass der Hinweis des Gerichts erst wenige Minuten vor Beginn des geplanten Plädoyers ergangen war.

Das Plädoyer der Verteidigung E.s war ursprünglich für Donnerstag angekündigt. Es soll nun eine Woche später gehalten werden. Aus diesem Grund verschieben sich das für diesen Tag geplante Plädoyer der Verteidigung des Mitangeklagten Markus H. sowie das Urteil nach hinten. Die Verteidigung H.s soll ihren Schlussvortrag nun am 26. Januar halten, das Urteil soll dann am 28. Januar fallen.

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