US-Kongress kippt Trumps Veto gegen Verteidigungsetat – Auch zahlreiche Republikaner stellen sich gegen Präsidenten

US-Militär
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Wenige Wochen vor dem Ende seiner Amtszeit muss US-Präsident Donald Trump eine historische Schlappe einstecken: Der US-Kongress hat Trumps Veto gegen den Verteidigungshaushalt mit überwältigender Mehrheit überstimmt. Nach dem Repräsentantenhaus stellte sich am Freitag auch der Senat gegen den Präsidenten – darunter zahlreiche Parteifreunde Trumps. Es ist das erste Mal in Trumps Amtszeit, dass ein formaler Einspruch des Präsidenten gegen eine Gesetzesvorlage vom Kongress abgeschmettert wurde.

Im Senat wurde die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit für die Zurückweisung des Vetos von Trump problemlos erreicht. Obwohl die Republikaner des US-Präsidenten dort die Mehrheit stellen, votierten nun 81 der 100 Senatoren für den Verteidigungsetat, nur 13 dagegen. Das Repräsentantenhaus, wo die oppositionellen Demokraten die Mehrheit haben, hatte bereits am Montag mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit von 322 zu 87 das Veto des Präsidenten überstimmt. Dabei stellten sich auch 109 Republikaner gegen Trumps Einspruch. 

Trump hatte kurz vor Weihnachten sein Veto gegen den vom Kongress verabschiedeten Verteidigungshaushalt im Volumen von 740,5 Milliarden Dollar (605,5 Milliarden Euro) eingelegt. Er führte dafür eine ganze Reihe von Gründen an – darunter jenen, dass der Text seinen Plänen für den US-Truppenabzug aus Deutschland und Afghanistan entgegenstehe. 

Nach dem Votum im Senat ist der Verteidigungsetat nun definitiv angenommen. In dem Haushaltstext heißt es unter anderem, die US-Truppenstärke in Deutschland dürfe erst 120 Tage nach Vorlage eines umfassenden Berichts zu den Auswirkungen eines solchen Abzugs unter 34.500 Soldaten gesenkt werden. Da Trumps Amtszeit am 20. Januar endet, könnte ein Truppenabzug bis dahin nicht vollzogen werden. 

Das US-Verteidigungsministerium hatte Ende Juli angekündigt, knapp 12.000 Soldaten aus Deutschland abzuziehen und die Truppenstärke damit von zu diesem Zeitpunkt rund 36.000 auf 24.000 zu senken.

In dem Gesetzestext sind zudem neue Sanktionen gegen den Bau der Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 festgeschrieben. Die US-Regierung lehnt den Bau von Nord Stream 2 entschieden ab und verhängte bereits im vergangenen Jahr Sanktionen gegen die Betreiber von Schiffen, die Röhren für die Pipeline verlegen. 

Trump hatte gefordert, dass der Gesetzestext auch eine Passage zur Aufhebung eines Bundesgesetzes zum Schutz von Internetkonzernen beinhalten sollte. Dieses als Section 230 bekannte Gesetz schützt etwa die Anbieter von Online-Plattformen vor der Haftung für Inhalte ihrer Nutzer. Trump beschuldigt Plattformen wie Twitter oder Facebook regelmäßig der Voreingenommenheit gegen seine Partei.

„Unser republikanischer Senat hat gerade die Gelegenheit verpasst, Section 230 abzuschaffen, das großen Technik-Unternehmen unbegrenzte Macht gibt“, schrieb der Präsident nach der Abstimmung im Kurzbotschaftendienst Twitter und fügte hinzu: „Erbärmlich!!!“

Die Sprecherin des Repräsentantenhauses, Nancy Pelosi, begrüßte die „überwältigende Zurechtweisung“ des Präsidenten. „Anstatt die Sicherheit der Amerikaner zu gewährleisten, fährt der Präsident fort, seine letzten Momente im Amt zu nutzen, um Chaos zu säen und unsere Sicherheit zu untergraben“, erklärte sie.

Während seiner Amtszeit hatte sich Trump weitgehend auf die Gefolgschaft der Republikaner im Kongress verlassen können. Seit seiner Wahlniederlage gegen den künftigen Präsidenten Joe Biden am 3. November sieht er sich jedoch wachsendem Widerstand in den Reihen der republikanischen Kongressmitglieder gegenüber.

Zuletzt hatte Trump die Führungsriege der Republikaner als „schwach und müde“ geschmäht. Der Chef der Republikaner im Senat und bisher treue Trump-Gefolgsmann, Mitch McConnell, ließ sich davon aber nicht beeindrucken. Zum Auftakt der Senatssitzung am Freitag rief er die Republikaner erneut dazu auf, dem Verteidigungsetat zuzustimmen. Gegenüber „Konkurrenten wie Russland und China“ müssten die USA gewappnet sein, sagte er unter anderem zur Begründung.

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