VdK nennt zusätzliche Kinderkrankentage „Aufruf zum Sozialbetrug“

Kinder vorm Fernseher - Bild: 5m3photos via Twenty20
Kinder vorm Fernseher - Bild: 5m3photos via Twenty20

Der Sozialverband VdK äußert vernichtende Kritik an dem Vorhaben, Betreuungsproblemen von Eltern wegen Schul- und Kitaschließungen mit einer Ausweitung des Kinderkrankengeldes zu begegnen. „Anstatt eine vernünftige Lohnersatzleistung für Eltern auf den Weg zu bringen, sieht der Gesetzgeber vor, die Kinderkrankentage bei Betreuungsproblemen im Lockdown zu nutzen“, erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele am Freitag. „Das lehnt der VdK ab.“

Bentele betonte, Leistungsvoraussetzung für das Kinderkrankentagegeld sei, dass das Kind krank ist. Corona-bedingte Betreuungsprobleme seien aber keine Krankheit. „Mit diesem Beschluss werden nicht nur reihenweise Eltern unnötigerweise in Kinderarztpraxen geschickt, um Atteste zu organisieren“, kritisierte Bentele. „Dieser Beschluss kommt einem Aufruf zum Sozialversicherungsbetrug gleich.“

Bund und Länder hatten auf ihrem Treffen am Dienstag beschlossen, die Kinderkrankentage pro Elternteil in diesem Jahr von zehn auf 20 zu erhöhen, bei Alleinerziehenden von 20 auf 40 Tage. 

Wenn ein Elternteil nicht arbeiten kann, weil ein krankes Kind betreut werden muss, zahlen die Krankenkassen dafür in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts. In dem Bund-Länder-Beschluss vom Dienstag war allerdings auch klargestellt worden, dass für die Inanspruchnahme Betreuungsprobleme etwa wegen einer Schulschließung als Begründung ausreichen sollen – eine Krankschreibung wäre also demnach nicht erforderlich.

„Es muss eine vernünftige und unbürokratische Lohnersatzleistung her“, forderte gleichwohl Bentele.“ Eltern, die ihre Kinder im Lockdown zu Hause betreuen müssen, können nichts für die Situation und brauchen Planungssicherheit.“

Die Linke-Vorsitzende Katja Kipping forderte, das Kinderkrankengeld unbefristet zu zahlen. „Zehn Tage mehr sind ein Anfang, aber schon der Januar hat je nach Bundesland 21 oder 22 Arbeitstage“, erklärte sie. „Kinderkrankengeld muss in der Pandemie immer dann gezahlt werden, wenn Eltern wegen der Betreuung nicht arbeiten können.“

„Ehrlicherweise“ müsse davon ausgegangen werden, „dass wir bis in den Sommer immer wieder Schul- und Kitaschließungen haben werden, durch einen Lockdown, durch erkrankte Beschäftigte oder durch Quarantäne-Anordnungen“, erklärte Kipping. „Hinzu kommen Tage, an denen die Kinder tatsächlich krank werden.“ Eltern dürften nicht in die Situation kommen, dass sie nicht mehr bezahlt würden, weil sie sich um die Betreuung ihrer Kinder kümmern müssten.

Bezahlt werden soll die geplante Verdoppelung der Kinderkrankentage aus Steuergeldern, wie ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums am Freitag in Berlin sagte. Die Umsetzung des Bund-Länder-Beschlusses laufe, das Ministerium stimme sich über die nötige Gesetzesänderung mit den anderen Ressorts ab. 

Anzeige



Anzeige

Avatar-Foto
Über Redaktion des Nürnberger Blatt 44245 Artikel
Hier schreiben und kuratieren die Redakteure der Redaktion des Nürnberger Blatt