Verbraucher müssen bis 31. Januar ihre Photovoltaikanlagen in Register anmelden

Solaranlage auf dem Dach - Bild: iPicca via Twenty20
Solaranlage auf dem Dach - Bild: iPicca via Twenty20

Die Zeit drängt: Bis zum 31. Januar müssen Anlagen zur Energieerzeugung im sogenannten Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Dann läuft die Übergangsfrist zur erstmaligen Registrierung ab. Verpflichtet sind auch private Betreiber – also müssen auch Hausbesitzer ihre Photovoltaikanlagen oder kleinen Solaranlagen auf dem Balkon registrieren. Zuletzt fehlten noch immer rund 350.000 Bestandsanlagen im Register.

WAS IST DAS MARKTSTAMMDATENREGISTER?

Die Liberalisierung der Energiewirtschaft und die Energiewende haben umfassende und einheitliche Daten nötig gemacht. Daher wurde ab 2014 nach und nach ein zentrales Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt eingeführt, um einen Überblick über sämtliche Energieerzeugungsanlagen des Landes zu haben. Eingerichtet und verwaltet wird das sogenannte Marktstammdatenregister (MaStR) von der Bundesnetzagentur. Seit 2019 müssen dort alle stromerzeugenden Anlagen gemeldet werden.

Im MaStR sind Daten zu Strom- und Gasanlagen sowie zu den Marktakteuren hinterlegt, also Anlagenbetreiber, Netzbetreiber und Energielieferanten. Es handelt sich um Stammdaten wie Namen, Standorte und Leistungswerte. Nicht erfasst werden sogenannte Bewegungsdaten wie Produktionsmengen und Speicherfüllstände. Ziel ist es, Informationen zu bündeln, um einen effizienten Transport und Verkauf von Strom und Gas zu ermöglichen. Außerdem soll Bürokratie abgebaut werden – denn bislang wurden die Daten in verschiedenen Registern erfasst, die nicht untereinander abgestimmt waren.

WAS IST BIS ENDE JANUAR ZU TUN?

Am 31. Januar läuft die Frist ab, bis zu der Verbraucher ihre älteren Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke registrieren müssen. Es geht um solche Anlagen, die vor dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden. Anlagen, die danach in Betrieb genommen wurden, müssen bereits im MaStR registriert sein. Neue Anlagen müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme registriert werden. 

Auch Anlagen, die zuvor bereits in einem anderen Register der Bundesnetzagentur angemeldet waren, müssen neu im zentralen Register erfasst werden. Die Registrierung geht online über www.marktstammdatenregister.de in drei Schritten: Erst muss der Benutzer des Registers angemeldet werden, dann der Betreiber der Anlage und schließlich die Anlage selbst. Das Register ist öffentlich zugänglich, personenbezogene und vertrauliche Daten sind aber nicht öffentlich einsehbar.

WAS DROHT BEI VERSTREICHEN DER FRIST?

Wer gegen die Registrierungspflicht verstößt, riskiert ein Bußgeld. Außerdem können Verbraucher ihre Einspeisevergütung für den Strom verlieren. Wer den Termin verpasst, bleibt weiterhin verpflichtet, seine Anlagen zu melden und sollte dies schnell nachholen. Die Pflicht besteht auch für Anlagen, die ab Januar dieses Jahres keine Förderung aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz mehr erhalten.

Anzeige



Anzeige

Avatar-Foto
Über Redaktion des Nürnberger Blatt 44205 Artikel
Hier schreiben und kuratieren die Redakteure der Redaktion des Nürnberger Blatt