Verbraucherzentrale reicht Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München ein

Symbolbild: Sparkasse
Symbolbild: Sparkasse

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Bayern eine Musterfeststellungsklage gegen die Stadtsparkasse München ein. Das Bayerische Oberste Landesgericht solle klären, ob die Kündigungen tausender Prämiensparverträge rechtmäßig waren und die Bank jahrelang zu niedrige Zinsen ausgezahlt habe, erklärte der vzbv am Freitag. Nach Berechnungen der Verbraucherschützer belaufen sich die Ansprüche auf durchschnittlich 4600 Euro pro Vertrag.

Die Sparverträge des Typs „Prämiensparen Flexibel“ waren laut Angaben des vzbv eher niedrig verzinst, bieten den Anlegern aber aus heutiger Sicht aufgrund von Prämien eine attraktive Rendite. Durch die Kündigung sei den Verbrauchern die Chance auf erhebliche Prämienzahlungen für die Zukunft genommen. Zudem müssten den Sparern die ihnen zustehenden Zinsen ausgezahlt werden. 

„Die Stadtsparkasse München kommt ihren Kundinnen und Kunden weiterhin nicht entgegen, obwohl aus Sicht der Verbraucherzentrale die Zinsen falsch berechnet wurden“, erklärte der vzbv. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht habe die Stadtsparkasse München aufgefordert, bei den angeblich falschen Zinsberechnungen auf ihre Kunden zuzugehen. Laut vzbv wollte der Sparkassenverband bei einem Runden Tisch Ende November allerdings keine Zugeständnisse machen.

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