Aktien handeln mit wenigen Klicks und Gebühren

Symbolbild: Wirtschaftliche Entwicklung - Bild: LittleIvan via Twenty20
Symbolbild: Wirtschaftliche Entwicklung - Bild: LittleIvan via Twenty20

Ein Smartphone reicht, um an den Aktienmärkten mitzumischen – und das schon mit wenigen Klicks. Laut Deutschem Aktieninstitut (DAI) trugen Trading-Apps 2020 maßgeblich zu einem Anstieg der Aktionäre hierzulande bei und motivierten insbesondere jüngere Privatanleger. Auf dem Vormarsch sind dabei sogenannte Neobroker: Die neue Generation von Trading-Plattformen verspricht selbst Börsenneulingen einfachen und nahezu kostenlosen Wertpapierhandel.

WAS MACHT DIE NEUEN ONLINEBROKER AUS?

Online-Broker wie Trade Republic, Etoro, Justtrade oder Smartbroker bieten Wertpapierhandel und -depots an, meist direkt per Trading-App. Sie werden als Neobroker bezeichnet, weil sie klassischen Banken ebenso wie Direktbanken und älteren Trading-Plattformen Konkurrenz machen wollen – mit ihren massentauglichen und übersichtlichen Apps sowie vergleichsweise sehr niedrigen Preisen. Als Pionier des Geschäftsfelds gilt der US-Anbieter Robinhood.

Oft sind die Anbieter sogenannte Fintechs, also Startups aus dem Finanzbereich, die sich mit ihren Technologien auf den Aktienhandel spezialisiert haben. In der Regel stellen sie Plattform und Technik, arbeiten für die Verwaltung der Aktien und Gelder aber mit klassischen Kreditinstituten zusammen. Das Berliner Jungunternehmen Trade Republic beispielsweise ist mittlerweile aber auch von der Finanzaufsicht Bafin als Wertpapierbank lizenziert.

WAS KOSTET DER AKTIENHANDEL?

Oft fast gar nichts. Im Gegensatz zu klassischen Banken mit breiter Produktpalette fällt hier in der Regel keine Grundgebühr für das Depot an, auch die Apps sind kostenlos. Und die Handelsgebühren sind ebenfalls vergleichsweise gering oder sogar gleich null. Möglich ist das nur durch das maximal abgespeckte Konzept der Broker: Keine Filialen, kaum Berater, nur Online-Wertpapierhandel. Jüngeren Anlegern dürfte das weniger ausmachen – zumindest mit dem nötigen Grundwissen.

Beachten sollten Nutzer indes, ob ihr Wunschanbieter beispielsweise eine Mindestgrenze für das Handelsvolumen bei kostenlosen Aktiengeschäften oder Negativzinsen auf das Verrechnungskonto vorsieht. Dadurch können die Kosten am Ende steigen. Die geringen Gebühren sollten außerdem „nicht dazu genutzt werden, riskante Produkte zu traden“, mahnt der Vorsitzende der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK), Daniel Bauer. Auch bei Broker-Apps gelte, „dass man Aktien nur als langfristige Vermögensanlage kaufen sollte“ – und vor allem „nur das kaufen sollte, was man auch versteht“.

WIE GROSS IST DAS ANGEBOT?

Um profitabel arbeiten zu können, bieten die Broker in der Regel eine kleinere Auswahl an handelbaren Aktien und Fonds als Banken und arbeiten nur mit bestimmten Anbietern sowie wenigen oder sogar nur einem Marktplatz zusammen. „Der Broker bekommt Geld dafür, wenn er bei dieser Börse Wertpapierkäufe oder -verkäufe platziert“, erklärt das Verbraucherportal Finanztip. Verbraucher sollten also die Angebote vergleichen, wenn sie wirklich das günstigste Produkt für sich finden wollen.

Die gute Nachricht: Die gängigsten Wertpapiere gibt es überall – meist auch zum gleichen Preis. Allerdings kooperieren Smartphone-Broker nach Angaben der Stiftung Warentest nicht mit Xetra, dem elektronischen Handelsplatz der Deutschen Börse in Frankfurt. Andere Handelsplätze sind lediglich während der Xetra-Handelszeiten an diese wichtigste deutsche Referenzbörse gebunden.

WIE SICHER SIND DIE PLATTFORMEN?

Nach bisherigen Erkenntnissen stehen die Onlinebroker weder bei den technischen Voraussetzungen noch bei der finanziellen Sicherheit der Konkurrenz nach. „Die Einlagen auf den Verrechnungskonten unterliegen auch mindestens dem gesetzlichen Einlagenschutz in Höhe von 100.000 Euro“, betont Bauer.

Die Verbraucherzentrale NRW verurteilt allerdings, dass beispielsweise Trade Republic kürzlich vorübergehend den Kauf der von Privatanlegern künstlich hoch getriebenen Aktie des Computerspielhändlers Gamestop untersagte. Sofern der Handel an den Börsen noch laufe, sei eine „einseitige Kaufbeschränkung“ für die Nutzer „inakzeptabel“ und bedeute im Zweifel auch herbe Kursverluste, kritisierten die Verbraucherschützer.

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