Der Internetkonzern Amazon muss wie jeder andere Händler auch die Herkunft von Obst und Gemüse kennzeichnen. Eine Berufung des Unternehmens gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts München I sei abgewiesen worden, sagte ein Sprecher des Oberlandesgerichts München am Donnerstag. Damit konnte sich die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch durchsetzen.
Über Amazon Fresh verkauft der Händler zahlreiche Frischeprodukte wie Weintrauben, Salat, Äpfel, Zitronen oder Tomaten und gab dabei vor der Foodwatch-Klage bis zu dreizehn mögliche Ursprungsländer an, wie Foodwatch bei Testkäufen feststellte. So war eine Packung Weintrauben mit dem Herkunftshinweis aus „Brasilien, Peru, Namibia, Südafrika, Argentinien, Chile, Indien, Ägypten, Spanien, Italien, Griechenland, Portugal , Marokko“ gekennzeichnet.
Außerdem lieferte Amazon fresh auch Obst und Gemüse aus anderen Ländern als beim Internetkauf angegeben. So bestellten Testkäufer Mangos aus Senegal, bekamen aber welche aus Israel oder Bio-Paprika aus Deutschland, die tatsächlich aus Spanien kam.
Amazon hatte vor Gericht argumentiert, dass die Angabe von nur einem Ursprungsland im Online-Lebensmittelhandel nicht möglich sei, von keinem einzigen der Lebensmittel-Onlinehändler erfüllt und zudem vom Verbraucher nicht erwartet werde.
Lebensmittelhändler müssen aber nach EU-Recht das genaue Herkunftsland angeben. Nach dem Münchner Urteil reicht es dabei nicht aus, dass die Kunden das Herkunftsland nach der Lieferung erfahren, sie müssen das Herkunftsland schon vor dem Kauf erfahren.