Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) will wegen der Corona-Pandemie den Lockdown bis zum 14. März verlängern. Das geht aus einer Beschlussvorlage für die Konferenz mit den Ministerpräsidenten am Mittwochnachmittag hervor, die AFP vorliegt. Nur für Kitas, Schulen und Friseure sollen abweichende Regelungen gelten. Ein Überblick:
LOCKDOWNVERLÄNGERUNG
Die bestehenden Regelungen sollen bis zum 14. März gelten, die Bundesländer ihre Corona-Verordnungen entsprechend anpassen. Private Zusammenkünfte sind weiter nur mit einem Menschen aus einem anderen Haushalt erlaubt. Im Nahverkehr und in Geschäften müssen medizinische Masken getragen werden, ebenso am Arbeitsplatz, wenn mehrere Menschen zusammenkommen. Grundsätzlich sollen aber alle Arbeitgeber möglichst Homeoffice anbieten.
KITAS UND SCHULEN
Betreuungs- und Bildungseinrichtungen für Kinder sollen als erste wieder schrittweise geöffnet werden. Wie und wann genau – darüber sollen die Länder entscheiden. Masken, regelmäßiges Lüften und Hygienemaßnahmen seien weiter notwendig, heißt es in der Vorlage. Vermehrt sollten auch Schnelltests einen sicheren Unterricht ermöglichen. Die Länder sollen ihre Anstrengungen vergrößern, „die Digitalisierung des Lernens zu befördern“.
FRISEURE
Friseursalons sollen ab dem 1. März wieder öffnen können, allerdings unter Hygieneauflagen. Der Zustrom von Kunden soll mit Reservierungen gesteuert werden. Zudem soll es eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken geben.
IMPFUNGEN
Bund und Länder zeigen sich in der Vorlage „weiter optimistisch“, dass allen Bürgern bis zum Ende des Sommers ein Impfangebot gemacht werden kann. Weiterhin soll der Bund die Beschaffung der Impfstoffe organisieren, die Länder sind verantwortlich für die Impfungen selbst.
ALTENHEIME
Die Gesundheitsministerkonferenz wird gebeten, Empfehlungen für eine Erweiterung der Besuchsregeln zu erarbeiten. Es geht vor allem darum, in welchem zeitlichen Abstand zur Zweitimpfung die Regeln gelockert werden können.
ÜBERBRÜCKUNGSHILFEN
Die Auszahlung der Überbrückungshilfe III an vom Lockdown betroffene Unternehmen soll noch in diesem Monat beginnen.
KONTAKTNACHVERFOLGUNG
Die Länder sollen sicherstellen, dass künftig alle Gesundheitsämter Software nutzen, um Kontaktketten von Infizierten besser nachverfolgen zu können.
DIE NÄCHSTEN SCHRITTE
Am 10. März wollen Bund und Länder erneut beraten. Für mögliche Lockerungen nennt die Vorlage zwei Optionen: Entweder wird darüber am 10. März entschieden, oder die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten einigen sich jetzt schon darauf, den nächsten Schritt zur Öffnung bei einer deutschlandweit stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu machen. Dieser Schritt wäre dann die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung der Zahl der Kunden und die Öffnung von Museen und Galerien sowie körpernaher Dienstleistungsbetriebe.
LANDKREISE MIT HOHER INZIDENZ
Wo besonders viele Infektionen stattfinden und die Sieben-Tage-Inzidenz höher liegt als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, sollen die Länder und Landkreise weitere Maßnahmen beibehalten oder ausweiten.