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Bewährungsstrafe in Stuttgarter Prozess um Mitgliedschaft in Islamistenmiliz

Bewährungsstrafe in Stuttgarter Prozess um Mitgliedschaft in Islamistenmiliz

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Wegen Mitgliedschaft in der als Terrorvereinigung eingestuften Islamistenmiliz Jamwa hat das Oberlandesgericht Stuttgart einen Syrer zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Wie am Montag mitgeteilt wurde, zeigte sich das Gericht überzeugt, dass der inzwischen 28-jährige Angeklagte sich ab Sommer 2013 für mindestens zwei Monate in Syrien der Miliz angeschlossen hatte. Das Urteil fiel demnach bereits am Freitag. (Az: 6 – 32 OJs 11/16)

Der Mann war laut Gericht in einem Vorort von Aleppo eingesetzt und unter anderem mit der Verpflegung der Gruppe befasst. Die Teilnahme an einem Kampfeinsatz konnte nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden. 

Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht, dass die Tat lange zurücklag, der Angeklagte nicht vorbestraft war, nur kurzzeitig Mitglied der Miliz war und bei den Ermittlungen kooperierte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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