Kommende Woche geht es am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wieder einmal um den Dieselskandal. Am Montag verhandelt das Gericht die Klage eines Gebrauchtwagenkäufers, der Schadenersatz von der Volkswagen-Tochter Audi fordert. Eine weitere Klage gegen VW wurde am Freitag zurückgezogen. (Az. VI ZR 505/19)
Der Kläger kaufte seinen Wagen, einen gebrauchten Audi A6 Avant, im Mai 2015 – also bevor der Dieselskandal bekannt wurde. Im September 2015 machte VW öffentlich, dass es bei bestimmten Dieselautos eine illegale Abschalteinrichtung nutzte. Sie bewirkte, dass die Abgasreinigung nur im Laborbetrieb korrekt funktioniert, die Stickoxid-Grenzwerte beim normalen Fahren auf der Straße aber überschritten wurden.
Das Unternehmen wurde vom Kraftfahrtbundesamt dazu verpflichtet, die unzulässige Abschalteinrichtung zu beseitigen und bei den betroffenen Autos ein Software-Update aufzuspielen, um die Einhaltung der Grenzwerte sicherzustellen. Der Kläger ließ dies bei seinem Wagen im Juli 2016 machen. Vor Gericht forderte er dann den Ersatz des Kaufpreises von Audi.
In den Vorinstanzen bekam er größtenteils Recht. Das Landgericht Halle gab der Klage statt, das Oberlandesgericht Naumburg wandelte das Urteil in der Berufung leicht ab und zog einen Teil der Summe ab, weil der Kläger das Fahrzeug genutzt hatte.
Im zweiten Fall sollte es am Montag um die Abgasreinigung mit „Thermofenster“ gehen, die der Kläger als unzulässige Abschalteinrichtung wertete. Er zog seine Revision aber kurzfristig zurück.
Die Volkswagen AG teilte dazu am Freitag mit, dass sie in der Sache keinen Vergleich geschlossen oder „in anderer Weise auf die Rücknahme der Revision hingewirkt“ habe. VW sei vielmehr an einer möglichst zügigen Entscheidung des BGH zum Thermofenster interessiert.
Der BGH hat bereits mehrmals über den Dieselskandal verhandelt. Im Mai 2020 entschied er in einem Grundsatzurteil, dass VW Käufern manipulierter Dieselautos, in denen die illegale Abschalteinrichtung verwendet wurde, grundsätzlich Schadenersatz zahlen muss.
Im Dezember 2020 urteilte er allerdings, dass viele Tausende der in Deutschland anhängigen Klagen gegen VW bereits verjährt sind. Das gilt dann, wenn Käufer erst nach 2018 Klage erhoben, obwohl sie schon 2015 wussten, dass ihr Auto betroffen ist. Wann nach der Verhandlung vom Montag eine Entscheidung verkündet wird, ist noch nicht bekannt.