CSU-Politiker Nüßlein lässt nach Korruptionsvorwürfen Fraktionsamt ruhen

Georg Nüßlein - Bild: Jens Oellermann
Georg Nüßlein - Bild: Jens Oellermann

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein lässt nach Bekanntwerden von Korruptionsvorwürfen sein Amt als stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ruhen. Er habe dies wegen der laufenden Ermittlungen entschieden, teilte sein Anwalt am Freitag mit. Nüßlein ließ zudem über den Anwalt erklären, dass er die Vorwürfe „für nicht begründet“ halte. CSU-Generalsekretär Markus Blume forderte seinen Parteifreund zur „lückenlosen“ Aufklärung auf.  

Nach Angaben der CSU-Landesgruppe im Bundestag gab es bereits ein Gespräch Nüßleins mit der Landesgruppenführung. Ein Sprecher bestätigte, der Abgeordnete habe entschieden, sein Amt wegen der Ermittlungen ruhen zu lassen. Zugleich betonte der Sprecher: „Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.“

Der Anwalt Nüßleins wies darauf hin, „dass die Staatsanwaltschaft ausdrücklich und ausschließlich von einem ‚Anfangsverdacht‘ spricht“. Dieser gebe „aufgrund der strafprozessualen Regelungen Anlass zu Ermittlungen“, lasse aber nicht die Schlussfolgerung zu, „dass die für einen begründbaren Strafvorwurf erforderlichen Beweisgrundlagen gegeben sind“. Wann sich Nüßlein „im Rahmen dieser offenbar komplexen Ermittlungen“ äußern könne, sei derzeit „nicht absehbar“.

CSU-Generalsekretär Blume forderte Nüßlein zur Klärung der Vorwürfe auf. „Hier werden schwere Vorwürfe erhoben“, sagte Blume der „Augsburger Allgemeinen“ vom Samstag. Diese müssten „lückenlos aufgeklärt werden.“

SPD-Fraktionsvize Katja Mast nannte den Schritt Nüßleins, sein Fraktionsamt ruhen zu lassen, „folgerichtig“. „Es darf nie auch nur der Eindruck entstehen, dass sich ein Mitglied des Bundestages an der Pandemie persönlich bereichert“, erklärte Mast.

Der Bundestag hatte am Donnerstag Durchsuchungen und Beschlagnahmungen bei Unionsfraktionsvize Nüßlein genehmigt. Die Generalstaatsanwaltschaft München bestätigte ohne Nennung eines Namens Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit. Das Verfahren steht demnach in Zusammenhang „mit dem Ankauf von Corona-Atemschutzmasken“.

Das Portal „ThePioneer“ berichtete, Nüßlein habe sich im vergangenen Frühjahr unter anderem beim Bundesgesundheitsministerium und beim bayerischen Gesundheitsministerium für einen Lieferanten von Corona-Schutzmasken eingesetzt. Der Großauftrag sei auch zustande gekommen. Dafür sei im August eine Provision von 660.000 Euro bei einer Firma eingegangen, an der Nüßlein beteiligt sei. In diesem Zusammenhang sei aber keine Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt. Ähnliche Berichte gab es von der „Bild“-Zeitung und dem „Spiegel“.

Dem Bundesgesundheitsministerium fielen im vergangenen Jahr nach eigenen Angaben keine Unregelmäßigkeiten auf. Auf die Frage, ob die jetzt erhobenen Vorwürfe bei der Prüfung des Angebots nicht aufgefallen seien, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in Berlin: „Nach meinem Kenntnisstand nein.“

Derzeit werde den damaligen Abläufen noch einmal nachgegangen, sagte der Minister. Aber „nach meinem Wissenstand, nach meiner Erinnerung, nach der ersten Rücksprache sind die Dinge genauso behandelt worden wie die anderen auch“. 

Spahn verwies darauf, dass es gerade in der Anfangsphase der Pandemie auch von vielen Abgeordneten Hinweise über Angebote der Maskenbeschaffung gegeben habe. Diese und auch die Zahlungsmodalitäten seien über den Beschaffungsstab der Bundesregierung geprüft worden. Das sei auch bei Angeboten passiert, die über Nüßlein eingingen.

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