Das ändert sich im März! Reparatur von Elektrogeräten wird einfacher – und neue Energielabel kommen

Elektrogerät - Bild: photovs via Twenty20
Elektrogerät - Bild: photovs via Twenty20

Kein „A+++“-Label mehr und bessere Verfügbarkeit von Ersatzteilen: Im März kommen auf Verbraucherinnen und Verbraucher bei Elektrogeräten einige Neuerungen zu. Außerdem gibt es Änderungen beim Bezahlen per Kreditkarte im Internet – hier erhöht die Zwei-Faktor-Methode die Sicherheit.

REPARATUR VON ELEKTROGERÄTEN

Einen Schritt raus aus der Wegwerfgesellschaft und hin zu mehr Nachhaltigkeit soll die bessere Reparierbarkeit von Elektrogeräten ermöglichen. Ab 1. März müssen Kühlschränke, Spülmaschinen, Waschmaschinen, Fernseher und weitere Geräte strengere Anforderungen erfüllen. Zum einen müssen die Hersteller Ersatzteile länger vorhalten – zum Beispiel sieben Jahre bei Kühlgeräten und zehn Jahre bei Waschmaschinen, wie das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) erklärt.

Außerdem müssen die Produkte so gestaltet werden, dass Komponenten mit herkömmlichen Werkzeugen „zerstörungsfrei“ auseinandergebaut werden können, wie das Bundesumweltministerium betont. Auch müssen die Hersteller Reparaturinformationen mitliefern. 

Die Änderungen gehen auf die Ökodesign-Regeln der EU zurück. Das Verbraucherzentrum kritisiert, dass ressourcenintensive Geräte wie Smartphones, Tablets oder PCs momentan noch nicht umfasst sind. Bis Ende 2021 plant die EU-Kommission demnach aber weitere Vorschriften, dann sollen laut EVZ auch Smartphones und Ladekabel umfasst sein. Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) schwebt gar eine Erweiterung der Ökodesign-Regeln um eine „Herstellergarantieaussagepflicht“ zur Lebensdauer ihres Produktes vor – „so würde ein Wettbewerb darum entstehen, wer das langlebigere Produkt entwickelt“, argumentiert sie.

ENERGIELABEL

Für Waschmaschinen, Waschtrockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Monitore und TV-Geräte gilt ab 1. März das neue EU-Energielabel, das zu einer besseren Unterscheidbarkeit bei der Energieeffizienz führen soll. Die Einstufungen „A+“ bis „A+++“ fallen weg, stattdessen gelten künftig nur noch die Buchstaben A bis die G, die farbliche Abstufung von Grün bis Rot bleibt aber. 

Hintergrund ist, dass dank Effizienzverbesserungen in den vergangenen Jahren bei vielen Produkten heute fast alle Geräte in den obersten Effizienzklassen sind. Unterschiede sind für Verbraucherinnen und Verbraucher so kaum noch zu erkennen. 

Künftig müssen sie sich nun auf andere Buchstaben an den Geräten einstellen  – denn dadurch, dass es auch neue Richtwerte für die Energieeffizienz gibt, wird die Einstufung A vorerst die Ausnahme sein, wie der Elektronik-Branchenverband gfu erklärt. Demnach werden viele Kühlschränke, die sich bisher mit einem „A+++“ und Grün schmücken durften, künftig in den Klassen D oder E landen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt, dass die künftig ausgewiesenen Verbrauchsangaben näher an den Alltagswerten liegen. Mit dem neuen Label werde zudem das bisherige „Kennzeichnungs-Wirrwarr“ beseitigt. Zudem helfe es Verbrauchern, Strom und Kosten zu sparen und gleichzeitig die Umwelt zu entlasten. Für Leuchtmittel gilt das Label ab September, Backöfen, Wäschetrockner und Staubsauger folgen laut vzbv voraussichtlich ab 2024.

KREDITKARTENZAHLUNG IM INTERNET

Um zu verhindern, dass unberechtigte Dritte mit den Kreditkartendaten von Verbrauchern im Internet auf Einkaufstour gehen, wird das Zahlen komplizierter – aber auch sicherer: Spätestens ab dem 15. März ist die sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung in der Regel Pflicht. Das heißt, die bloße Eingabe der Kartendaten reicht nicht mehr aus. Verbraucherinnen und Verbrauchern müssen noch auf einem zweiten Weg nachweisen, dass sie für das Bezahlen mit der Karte berechtigt sind, etwa durch eine TAN, die ihnen per SMS oder über eine zugehörige App aufs Smartphone geschickt wird.

Die Methode gilt als klare Verbesserung beim Thema Datensicherheit. Ob die Authentifizierung jedes Mal nötig ist, hängt aber von der Entscheidung der jeweiligen kartenausgebenden Bank ab. Kauft man häufiger bei dem selben Online-Händler ein, kann darauf verzichtet werden, jedes Mal die Zahlung per Kreditkarte mit zwei Faktoren freizugeben. Auch bei niedrigen Beträgen kann das zweistufige Verfahren gegebenenfalls wegfallen. 

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