NÜRNBERG. Seit November 2020 ist die Geflügelpest auch in Bayern angekommen. In Franken sind bisher nur drei Fälle bekannt. Die Geflügelpest, ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die über die Ausscheidung von Viren über Körpersekrete verbreitet wird. Betroffen sind Wassergeflügel wie zum Beispiel Enten und Gänse, Hühner und Raubvögel.
Fütterungsverbot für Wasservögel
Wasservögel sollen künftig nicht mehr gefüttert werden, um größere Ansammlungen von Wasservögeln zu vermeiden und so die Übertragungsgefahr zu verringern. In Grünanlagen gilt das Verbot ohnehin schon.
Bislang keine menschlichen Fälle
Laut Robert Koch-Institut sind in Deutschland bislang keine Menschen an dem Virus erkrankt. Bisher ist nur bekannt, dass der Mensch den Virus nur in engen Kontakt mit erkrankten oder verendeten Tieren erhalten kann. Daher gilt, keine toten Wildvögel anfassen.
Um das Tierseuchengeschehen im Blick zu behalten, ist es notwendig, tote Wasservögel untersuchen zu lassen. Wer drei Exemplare eines toten Schwans oder sonstiger Wasservögel wie Gänse, Enten, Möwen, Kormorane und Reiher auffindet, sollte dies der Polizei melden. Andere Wildvögel sollen nur gemeldet werden, wenn an einer Stelle mehr als zehn tote Tiere liegen.
Daniela Rickert, Leiterin des Veterinäramts, sagt dazu: „Wenn diese Maßnahmen konsequent befolgt werden, hoffen wir die Nutzgeflügelbestände zu sichern. Dennoch könnte es möglich sein, zu einem späteren Zeitpunkt auch die Aufstallung anzuordnen.“ Gleichzeitig gibt sie zu bedenken, dass die Geflügelpest für die gehaltenen Tiere eine tödliche Bedrohung darstellt und dass Impfungen und Heilversuche verboten sind. Es ist also im Interesse eines jeden Tierhalters, sich an die Vorgaben zu halten.