Ermittlungen gegen Bundestagsabgeordneten wegen Verdachts der Bestechlichkeit

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Die Generalstaatsanwaltschaft München ermittelt gegen einen Bundestagsabgeordneten wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit. Es werde gegen zwei Beschuldigte ein Ermittlungsverfahren geführt „unter anderem wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern“, erklärte ein Sprecher der Behörde am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP. Das Verfahren stehe in Zusammenhang „mit dem Ankauf von Corona-Atemschutzmasken“.

Bei dem betroffenen Bundestagsabgeordneten handelt es sich offenbar um den CSU-Politiker Georg Nüßlein, der auch einer der stellvertretenden Vorsitzenden der Unionsfraktion ist. Der Bundestag genehmigte am Donnerstag auf Vorschlag des Immunitätsausschusses den „Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse“ gegen den Abgeordneten.

Nüßleins Büro reagierte zunächst nicht auf eine AFP-Anfrage. Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, der Mitglied im Immunitätsausschusss ist, schrieb auf Twitter: „Im Fall Nüßlein muss die Justiz nun ihre Arbeit machen.“

Wie der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München weiter mitteilte, sollten im Rahmen des Ermittlungsverfahrens am Donnerstag „13 Objekte in Deutschland und in Liechtenstein durchsucht und Beweismittel sichergestellt“ werden. Weitere Angaben könnten derzeit nicht gemacht werden.

Das Portal „ThePioneer“ berichtete, Nüßlein habe sich im vergangenen Frühjahr unter anderem beim Bundesgesundheitsministerium und beim bayerischen Gesundheitsministerium für einen Lieferanten von Corona-Schutzmasken eingesetzt. Der Großauftrag sei auch zustande gekommen. Dafür sei im August eine Provision von 660.000 Euro bei einer Firma eingegangen, an der Nüßlein beteiligt sei. In diesem Zusammenhang sei aber keine Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt. 

Die „Bild“-Zeitung berichtete, es handele sich um eine Firma, bei der Nüßlein Geschäftsführer sei. Diese habe im Sommer rund 650.000 Euro erhalten, deklariert als Beraterhonorar. Die Summe soll demnach nicht direkt von einem Hersteller von Schutzmasken überwiesen worden sein, sondern von einem Zwischenhändler. Die Firma hätte für diesen Betrag eine Umsatzsteuervoranmeldung angeben müssen, habe das aber nicht gemacht.

SPD-Fraktionsvize Katja Mast forderte detaillierte Klarheit über den Vorgang. „Wenn auch nur der Verdacht entsteht, dass sich ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages an der Corona-Krise persönlich bereichert, dann ist das ein sehr ernster, schwerwiegender Vorwurf, der umfänglich aufgeklärt werden muss“, schrieb sie auf Twitter und fügte den Hashtag „#Nüßlein“ hinzu.

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