EU-Staaten verurteilen Haftstrafe gegen Nawalny als „politisch motiviert“

Symbolbild: Europäische Union
Symbolbild: Europäische Union

Vor dem Besuch des EU-Außenbeauftragten Josep Borrell in Moskau haben die Mitgliedstaaten die Haftstrafe gegen den russischen Oppositionspolitiker Alexej Nawalny scharf kritisiert. Das Urteil von zwei Jahren und acht Monaten sei „inakzeptabel, da es politisch motiviert ist“, heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten Erklärung. Die EU-Staaten wiederholten ihre Forderung nach einer „sofortigen und unbedingten Freilassung“ Nawalnys, drohten aber nicht ausdrücklich mit Sanktionen.

Nawalny war Mitte Januar bei seiner Rückkehr nach Moskau festgenommen worden. Er war zuvor in Deutschland nach einem Giftanschlag behandelt worden, für den der Kreml-Kritiker die russische Regierung verantwortlich macht. Ein Moskauer Gericht hatte dann am Dienstag entschieden, dass Nawalny eine bereits verhängte Bewährungsstrafe aus dem Jahr 2014 nun in einer Strafkolonie verbüßen muss. 

Das Vorgehen gegen Nawalny überschattet den anstehenden Besuch des EU-Außenbeauftragten Borrell ab Donnerstag in Moskau. Der Beauftragte wollte dort ursprünglich Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit dem schwierigen Nachbarn Russland ausloten.

Borrell tritt nun auch die Reise an, ohne dass die EU eine klare Linie zu möglichen Sanktionen im Fall Nawalnys hat. Die EU-Außenminister hatten sich nach seiner Festnahme Mitte Januar zunächst nicht auf ein Vorgehen gegen Verantwortliche einigen können. Sie beschlossen deshalb, die Gerichtsverhandlung und Borrells Besuch abzuwarten. 

Wegen der Sanktionsdebatte erfolgte die Veröffentlichung der Erklärung der EU-Staaten zu Nawalny am Mittwoch erst mit stundenlanger Verzögerung. Einige Länder störten sich dem Vernehmen nach daran, dass im Entwurfstext mit „restriktiven Maßnahmen“ – ein EU-Begriff für Sanktionen – gedroht wurde.  

Der Begriff tauchte schließlich in der Erklärung nicht auf. Die EU werde das Thema beim nächsten Treffen der EU-Außenminister am 22. Februar „wieder aufgreifen und die Auswirkungen und das mögliche weitere Vorgehen diskutieren“, lautete die Kompromissformel. Dies schließt Sanktionen zwar nicht aus, lässt die Frage aber offen.

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