Fahrer von Uber und Lyft scheitern vor Oberstem Gericht in Kalifornien

US-Justiz - Bild: photovs via Twenty20
US-Justiz - Bild: photovs via Twenty20

Die Befürworter einer stärkeren Absicherung von sogenannten Gig-Arbeitern in den USA haben einen juristischen Rückschlag erlitten. Der Oberste Gerichtshof des Bundesstaates Kalifornien – Heimat der Fahrdienstanbieter Uber und Lyft – lehnte es am Mittwoch (Ortszeit) ab, sich mit einer Klage gegen die aktuelle Rechtslage zu befassen. Inhaltlich äußerte sich das Gericht indes nicht zur Sache, die Kläger seien frei, ihr Anliegen einer niedrigeren Instanz vorzutragen.

Hintergrund der Debatte ist, dass immer mehr Menschen ihre Arbeitskraft über digitale Plattformen anbieten, beispielsweise für Essenslieferungen, Fahr- oder Haushaltsdienste. Das wiederum wirft die Frage auf, wie die Machtverhältnisse zwischen den Betreibern der Plattformen und den dort Tätigen verteilt sind – und welchen Beschäftigungsstatus und damit auch welche Rechte sie haben sollten.

In Kalifornien, wo es bereits seit längerem Kritik am Geschäftsmodell der Plattformökonomie gibt, hatten die Wähler im November parallel zur US-Präsidentschaftswahl in einem Referendum mehrheitlich für eine Ausnahmeregelung gestimmt, wonach die Unternehmen ihre Fahrerinnen und Fahrer weiter als Selbstständige unter Vertrag nehmen können. Zugleich werden die Anbieter zu zusätzlichen Leistungen für die Fahrer verpflichtet. 

Im Januar hatten mehrere Fahrer von Fahrdienstanbietern und Essenslieferanten, unterstützt von der Gewerkschaft SEIU, Klage gegen das Referendum eingereicht. Dieses habe die Wähler „grob getäuscht“. Ihnen sei nicht verdeutlicht worden, dass sie darüber zu entscheiden hatten, ob Fahrern Tarifverhandlungs- und andere Rechte eingeräumt werden. 

Fahrer Hector Castellanos reagierte nach der Entscheidung des Obersten Gerichts enttäuscht. Zugleich stellte er klar, dass der Kampf um „lebenswerte Löhne und Grundrechte“ weiter gehe. Dabei werde „jede Option“ in Betracht gezogen. 

Uber-Fahrer Jim Pyatt, der das Ergebnis des Referendums unterstützt, begrüßte es hingegen, dass das Oberste Gericht nicht über die Klage entschied. Damit werde ein „starkes Signal“ an diejenigen gesandt, die den Wählerwillen unterminieren wollten.

Uber und Lyft sowie einige Essensanbieter argumentieren, mit ihrem Modell hätten die Fahrer maximale Flexibilität. Als „Gig Economy“ wird dabei in begrifflicher Anlehnung an bezahlte „Gigs“ (Auftritte) von Musikern derjenige Teil des Arbeitsmarktes bezeichnet, auf dem kurzfristig viele kleine Aufträge an viele unabhängige Freiberufler vergeben werden.

Anzeige



Anzeige

Avatar-Foto
Über Redaktion des Nürnberger Blatt 44245 Artikel
Hier schreiben und kuratieren die Redakteure der Redaktion des Nürnberger Blatt