Frankreichs Klimarat: Verbot von Kurzstreckenflügen greift zu kurz

Fliegendes Flugzeug
Fliegendes Flugzeug

Der Hohe Klimarat in Frankreich hat ein Gesetzespaket der Regierung zum Klimaschutz als nicht ehrgeizig genug bezeichnet. Die Vorlage, die unter anderem ein Verbot vieler Kurzstreckenflüge vorsieht, habe eine „zu geringe Reichweite“, kritisierte das von Präsident Emmanuel Macron eingesetzte Gremium am Dienstag. Damit werde Frankreich seiner internationalen Selbstverpflichtung nicht gerecht, seinen Treibhausgas-Ausstoß bis 2030 um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken.

Die Regierung will etwa Kurzstreckenflüge in Frankreich verbieten, wenn eine Zug-Alternative von höchstens zweieinhalb Stunden existiert. Dieses Ziel sei „viel zu niedrig“, da es nur rund zehn Prozent des nationalen Flugverkehrs betreffe, heißt es in der Stellungnahme des Klimarats.

Die Experten bemängelten zudem, dass die Regierung auf ein umfassendes Werbeverbot für klimaschädliche Produkte verzichten will. Nur die Werbung für fossile Energieträger soll laut dem Gesetzesplan untersagt werden.

Das kürzlich vom Kabinett gebilligte Gesetzespaket ist das Ergebnis eines Bürgerkonvents für das Klima, den Präsident Macron ins Leben gerufen hatte. Auch einige der Bürgervertreter hatten die Umsetzung zuvor als unzureichend kritisiert.

Macron nimmt am Dienstag an internationalen Klima-Beratungen teil. Die Staats- und Regierungschefs der 15 Mitglieder des UN-Sicherheitsrats schalten sich per Video-Konferenz zusammen, um über die Bedrohung des Weltfriedens durch die Klimakrise zu sprechen.

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