Ein schwedisches Gericht hat zwei Dokumentarfilmer vom Vorwurf der Störung der Totenruhe freigesprochen, nachdem sie mit einem Tauchroboter Unterwasser-Aufnahmen vom gesunkenen Wrack der „Estonia“ gemacht hatten. Zwar urteilte das Gericht am Montag, dass die beiden Männer gegen das eigens von Schweden, Estland und Finnland geschaffene „Estonia-Gesetz“ verstoßen hatten, mit dem das Wrack zum Grab erklärt worden war. Sie könnten dafür jedoch nicht bestraft werden, da sie sich in internationalen Gewässern auf einem unter deutscher Flagge fahrenden Schiff befanden. Deutschland hatte sich dem „Estonia“-Gesetz nicht angeschlossen.
Die „Estonia“ war am 28. September 1994 auf der Überfahrt von der estnischen Hauptstadt Tallinn nach Stockholm bei stürmischer See gesunken. 852 Menschen ertranken in der Ostsee, nur 137 Insassen überlebten. Der Untergang der Autofähre gilt als die größte zivile Schiffskatastrophe, seit die „Titanic“ 1912 nach dem Zusammenstoß mit einem Eisberg sank.
Schweden, Estland und Finnland hatten das Wrack der „Estonia“ 1995 zum Grab erklärt. Tauchgänge dorthin sind als Störung der Totenruhe untersagt.
Die Fernsehdokumentation, wegen der die beiden Filmemacher vor Gericht standen, hatte für großes Aufsehen gesorgt und Forderungen nach einer neuen Untersuchung zum Untergang der „Estonia“ angeheizt, da sie ein bisher unbekanntes vier Meter großes Loch in der Schiffswand zeigte.
Bei der Suche nach der Unglücksursache war eine schwedisch-estnische Untersuchungskommission zu dem Schluss gekommen, dass eine beschädigte Bugklappe, die im Sturm auf offener See abriss, zu dem Unglück führte. Überlebende und Hinterbliebene fordern schon seit Jahren eine neue Untersuchung. Einige von ihnen mutmaßen, dass die „Estonia“ mit einem Kriegsschiff oder einem U-Boot zusammenstieß oder dass die Bugklappe durch eine Explosion abgesprengt wurde.
Im Dezember kündigte die schwedische Regierung wegen der Dokumentarfilm-Aufnahmen eine Gesetzesänderung an, um eine neue Untersuchung des Wracks zu ermöglichen.