Gericht untersagt Bundesgesundheitsministerium vorläufig Kooperation mit Google

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Das Landgericht München I hat eine Kooperation des Bundesgesundheitsministeriums mit dem Internetkonzern Google bei Informationsangeboten vorläufig untersagt. Das Ministerium sei „mit Google eine Vereinbarung eingegangen, die eine Beschränkung des Wettbewerbs auf dem Markt für Gesundheitsportale bewirkt“, erklärte die Vorsitzende Richterin Gesa Lutz am Mittwoch zur Begründung. Bei der Kooperation ging es darum, bei der Google-Suche nach Krankheiten prominent hervorgehobene Infoboxen anzuzeigen, die aus Inhalten des Gesundheitsportals des Ministeriums gespeist und mit diesem Portal verlinkt sind.

Gegen die Kooperation klagte der Betreiber des Onlineportals NetDoktor.de wegen Verstößen gegen das Wettbewerbs- und Kartellrecht. Das Gericht gab dem Kläger in seiner Entscheidung vom Mittwoch Recht. Bei der Kooperation handle es sich um einen Kartellverstoß. Die Zivilkammer des Landgerichts gab deshalb zwei Eilanträgen des Betreibers im Wesentlichen statt.

Die prominent platzierten Informationsboxen seien für private Anbieter wie NetDoktor.de nicht zugänglich und schränkten ihre Sichtbarkeit somit stark ein, entschied das Gericht. „Dies führt zu einer Verringerung des Nutzeraufkommens bei NetDoktor und damit potentiell auch zu einem Verlust von Werbeeinnahmen“, erklärte Richterin Lutz.

„Für uns ist das ein ganz wichtiger Schritt“, sagte NetDoktor-Chefredakteur Jens Richter der Nachrichtenagentur AFP und sprach von einer „wegweisenden Entscheidung“. Es sei „das erste Mal, dass Google so in die Schranken gewiesen werden konnte“. Die Kooperation habe die finanzielle Grundlage der redaktionellen Arbeit gefährdet. „Wir haben gesehen, dass die Auswirkung auf unsere Reichweite sehr ausgeprägt war“, sagte Richter.

Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums erklärte auf Anfrage, das Urteil werde zur Kenntnis genommen. Nach einer Auswertung werde über weitere Schritte entschieden. Das Angebot des nationalen Gesundheitsportals als solches bleibe von dem Urteil aber unberührt, erklärte der Ministeriumssprecher.

Google zeigte sich enttäuscht über das Urteil. Menschen erwarteten relevante und vertrauenswürdige Informationen über Gesundheit und die Pandemie, erklärte ein Unternehmenssprecher auf Anfrage. Google sei „enttäuscht darüber, dass das Landgericht München die Einbindung von solchen faktischen und wissenschaftlich fundierten Informationen des Bundesgesundheitsministeriums in die Google-Suche nun untersagt hat“. „Wir prüfen die Entscheidung des Gerichts und die uns zur Verfügung stehenden Rechtsmittel“, erklärte der Sprecher.

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger bemängelten, dass das Urteil keine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Informationsportals treffe. Dass das Ministerium „überhaupt ein eigenes Fachmedium mit vollwertiger redaktioneller Berichterstattung über Gesundheitsfragen betreibt, ist mit der Staatsfreiheit der Medien nicht vereinbar“, kritisierten die Verbände. Das vorläufige Verbot der Kooperation sei jedoch „ein wichtiger Schritt zur Sicherung des diskriminierungsfreien Pressevertriebs im Netz“.

Auch der Vizechef der FDP-Bundestagsfraktion, Michael Theurer, begrüßte das Urteil. „In der Coronakrise erleben wir vielfältige Wettbewerbsverzerrungen“, erklärte er. Hierzu zählten Hilfen nur für ausgesuchte Konzerne „genauso wie die direkte Kooperation des Bundesgesundheitsministeriums mit Google“.

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