Gerichtsurteil: Uber muss Fahrer in Großbritannien wie Angestellte behandeln

Uber-App - Bild: LinaVeresk via Twenty20
Uber-App - Bild: LinaVeresk via Twenty20

Fahrer des US-Fahrdienstvermittlers Uber müssen nach Einschätzung des obersten britischen Gerichts als Angestellte gewertet werden. Der Supreme Court verkündete am Freitag sein mit Spannung erwartetes Urteil zu dieser Frage, das weitreichende Folgen für die gesamte sogenannte „Gig Economy“ in dem Land haben könnte. Die Gewerkschaft GMB sprach von einem „historischen Sieg“. 

Als Angestellte stünden den Uber-Fahrern etwa Mindestlöhne, bezahlter Urlaub und geregelte Pausen zu. Die britische Justiz beschäftigt sich seit Jahren mit der Frage nach dem Status der Uber-Fahrer im Land. Schon in den Jahren 2016, 2017 und 2018 urteilten untere Instanzen zugunsten einer Gruppe von 20 Fahrern des US-Fahrdienstvermittlers.

Das US-Unternehmen beharrt stets darauf, die Fahrer seien Selbstständige, da sie selbst über ihre Arbeitsstunden und den Arbeitsplatz entschieden und zum Teil auch Kunden über andere Apps als Uber fänden. Am Freitag nun erklärte das Unternehmen als Reaktion auf das Urteil, die Entscheidung „respektieren“ zu wollen. Uber werde nun mit den in Großbritannien aktiven Fahrern beraten, welche Änderungen sie wünschten.

Die Gewerkschaft GMB erklärte, mit dem Urteil des Supreme Court sei der Weg nun frei für die Kläger, vor Arbeitsgerichten auf Entschädigung zu klagen. Dazu werde die Gewerkschaft nun mit den Fahrern das weitere Vorgehen beraten.

Das Urteil könnte weitreichendere Folgen für den Wirtschaftszweig und andere Plattformen haben. Boten des Lieferdienstes Deliveroo kämpfen etwa derzeit vor einem Berufungsgericht in London für Tarifrechte.

Als „Gig Economy“ wird in begrifflicher Anlehnung an bezahlte „Gigs“ (Auftritte) von Musikern derjenige Teil des Arbeitsmarktes bezeichnet, auf dem kurzfristig viele kleine Aufträge an viele unabhängige Freiberufler vergeben werden. Auch in den USA wehren sich derzeit Fahrer der Anbieter Uber und Lyft gegen ihren Status als Selbstständige.

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