Handwerkspräsident Wollseifer warnt Bund und Länder vor Betriebesterben

Hans Peter Wollseifer - Bild: ZDH/Boris Trenkel
Hans Peter Wollseifer - Bild: ZDH/Boris Trenkel

Das deutsche Handwerk hat Bund und Länder angesichts der Pläne des Kanzleramts für einen bis Mitte März verlängerten Corona-Lockdown vor einem Betriebesterben gewarnt. „Wenn verhindert werden soll, dass tausendfach Betriebsinhaber die Scherben ihres Lebenswerkes aufkehren und tausende Beschäftigte ihre Arbeit verlieren, müssen unsere Handwerksbetriebe schnellstmöglich, und sobald es epidemiologisch zu vertreten ist, wieder öffnen können“, sagte Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer der Düsseldorfer „Rheinischen Post“.

Andernfalls hätte das dramatische wirtschaftliche Folgen, warnte Wollseifer. „Ein tausendfaches Betriebesterben muss unbedingt verhindert werden, nicht zuletzt weil es unsere Betriebe und ihre Beschäftigten sind, die Steuern und Abgaben erwirtschaften, die der Staat brauchen wird, um den Weg aus der Corona-Pandemie zu finanzieren“, sagte der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). 

„Sehr viele unserer derzeit geschlossenen Betriebe wie Friseure, Kosmetiker, Maßschneider, Gold- und Silberschmiede stehen kurz vor dem Kollaps: ihre Reserven sind aufgebraucht, ihre private Altersvorsorge ist in vielen Fällen bereits eingesetzt und – besonders gravierend – die versprochenen Hilfsgelder sind bislang vielfach nicht auf den Konten angekommen“, sagte Wollseifer der Zeitung. 

Die Betriebe hätten schlicht kein Geld mehr. Sie könnten nicht überleben, „wenn die Hilfen nicht schnellstens ausgezahlt werden, und wenn ihnen keine Perspektive gegeben wird, wann und unter welchen Voraussetzungen sie wieder öffnen können“. 

Die Handwerksbetriebe erwarteten, dass Bund und Länder sich auf einen „an klaren Kriterien orientierten, realistischen und epidemiologisch vertretbaren Öffnungsplan verständigen“, forderte Wollseifer. 

Das Bundeskanzleramt plant nach dem Entwurf einer Beschlussvorlage für die Ministerpräsidentenkonferenz die Fortsetzung des Lockdowns bis zum 14. März. Friseure sollen unter Auflagen ab dem 1. März wieder öffnen dürfen, für die Öffnung des Einzelhandels wird noch kein Datum genannt. Zu der von Wirtschaft und vielen Bürgern gewünschten Öffnungsperspektive macht die Vorlage aus dem Kanzleramt nur vage Angaben. „Bund und Länder werden in den nächsten Wochen weiter gemeinsam Öffnungsschritte abstimmen“, heißt es darin.

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